Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0938

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Die Bauleistungen für das Bauvorhaben „Bebauungsplan Nr. 13 - Am Elisenpark - Begrünung und Spielplatz“ werden im Rahmen genehmigter Haushaltsmittel entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben.

 

  1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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Sachdarstellung

Die Beschlussvorlage soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit das Bauvorhaben „Bebauungsplan Nr. 13 – Am Elisenpark: Begrünung und Spielplatz“ auch nach der geplanten Änderung der Kommunalverfassung M-V, die voraussichtlich am 09.06.2024 in Kraft treten soll, unverzüglich weiter realisiert werden kann.

 

Nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die Gemeindevertretung über die Einleitung von Vergabeverfahren zu entscheiden hat, die nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zuzuordnen sind. Aufgrund der Bedeutung und des Umfanges der Sanierungsmaßnahme „Bebauungsplan Nr. 13 – Am Elisenpark: Begrünung und Spielplatz“ wird diese nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zugeordnet. Für die anschließende Entscheidung über die Zuschlagserteilung nach durchgeführtem Vergabeverfahren wird dann keine Beteiligung der politischen Gremien mehr notwendig sein, soweit sich die Ausschreibungsergebnisse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewegen.

 

Zunächst nur mit Eigenmitteln geplant, wurde im März 2024 ein Förderantrag beim Land M-V über 100.000 EUR zur Förderung des Spielplatzes gestellt. Ein Bescheid liegt noch nicht vor.

 

Im Januar 2022 wurden die Planungsleistungen beauftragt. Die Freianlagenplanung hat aktuell Entwurfsreife und soll zügig abgeschlossen werden.

 

Die Ausschreibung der Bauleistung ist für das 2. Quartal 2024 vorgesehen.

 

Im März 2024 wurde eine Öffentlichkeits- und Kinderbeteiligung für den Spielplatz und die Grünanlagen erfolgreich durchgeführt. Deren Ergebnisse werden in die weitere Planung einfließen. Die Auswertung der Ergebnisse wird in Kürze auf der UHGW Homepage unter der Rubrik „Große Tiefbaumaßnahmen“ eingestellt bzw. veröffentlicht.

 

Baubeschreibung

Das Bauvorhaben umfasst folgende Teilbereiche

  1. Spielplatz mit großer Kletter-Rutschanlage, Schaukeln, Kreisel, Bänken, Bäumen, etc.
  2. Mittlere Grünfläche: Grünachse mit geschwungenen Wegen, Bänken, Fitnessgeräten, Rasenflächen, zierender Bepflanzung und Bäumen.
  3. Straßenbegleitgrün Am Elisenpark und am Geh- und Radweg in Richtung Kleingärten.
  4. Dachswiese – Grünfläche am Eldenaer Wald. Kleinspielfeld (Fußball), Kletterpyramide, Brücke zum Wald, geschwungene Wege, Rodelhügel, zahlreiche Baumpflanzungen, Frühblüher, etc.

 

Mit dem Bau des Spielplatzes soll begonnen werden.

 

Gemäß den Vorgaben der VOB wird dazu (voraussichtlich im Juni 2024) eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Daneben werden ohnehin Nachweispflichten für die Bieter auferlegt, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6a VOB/A belegen und seitens der Verwaltung zu prüfen sind. So kann der Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt werden. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können Bestätigungen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, die Vorlage von Jahresabschlüssen, eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder auch der Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatz gefordert werden. Auch können zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben und Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verlangt werden. Die Abfrage von Angaben über Fachkräfte und deren berufliche Befähigung, technische Ausrüstung und andere Informationen, die für die Umsetzung des Vergabeverfahrens von Bedeutung sind, ist ebenso möglich. Diese Aufzählung der Nachweise ist nur beispielhaft und nicht abschließend.

 

Aufgrund ihrer Bedeutung hat die Bürgerschaft über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens als wichtige Angelegenheit zu entscheiden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2024 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2024 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

06

54100 / 09620000 / 09620.40037 / M12027

Anlagen im Bau

B-Plan 13, Am Elisenpark

932.342,78


 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024 ff.

EMÜ aus Vorjahr:

932.342,78

0,00

0,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2024 ff.

-

-

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2025 ff.

55100 / 52311000 / 58100.51000

Berücksichti-gung in HHPlanung

Wartung und Instandhaltung Brunnenanlage, Pflege und Erhaltung Pflanzenrabatten

3.000,00

2

2025 ff.

54100 / 52333000 / 67000.51010

Berücksichti-gung in HHPlanung

Werterhaltung Straßenbeleuchtung

2.000,00

3

2025 ff.

55100 / 52360000 / 52360.40006

Berücksichti-gung in HHPlanung

Unterhaltung Betriebsvorrichtung (Spielplätze)

3.000,00

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

X

X

 

 

Begründung:

 

Positiv:

  1. Pflanzung von Bäumen, Sträuchern, Stauden und Frühblühern zur Reduzierung von CO2 und als Nahrungsquelle für Insekten und Vögel bzw. zur Schaffung von Brutplätzen und sonstigen geeigneten Habitaten.
  2. Positive Auswirkung auf das Stadtklima und die städtische Luftqualität durch mehr Grün und Luftbefeuchtung im Sommer durch die Brunnenanlage
  3. Aufstellung von Abstellanlagen (Fahrradbügel) als Anreiz zur Nutzung von Fahrrädern
  4. Beleuchtung mit moderner LED Technik und insektenfreundlichen Leuchtmitteln

Negativ:

  1. Verbrauch von Ressourcen im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme
  2. Produktion und Anlieferung sowie der Betrieb von Baumaschinen verursacht die Freisetzung von Treibhausgasen.
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Beschlüsse

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06.05.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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07.05.2024 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

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13.05.2024 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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27.05.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen