Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0937

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Die Bauleistungen für die „Umgestaltung Rosengarten 1. BA - Senkgarten mit Brunnenanlage und Mittelteil“ werden im Rahmen genehmigter Haushaltsmittel entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben.

 

  1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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Sachdarstellung

Die Beschlussvorlage soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit das Bauvorhaben „Umgestaltung Rosengarten 1. BA“ auch nach der geplanten Änderung der Kommunalverfassung M-V, die voraussichtlich am 09.06.2024 in Kraft treten soll, unverzüglich weiter realisiert werden kann.

 

Nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die Gemeindevertretung über die Einleitung von Vergabeverfahren zu entscheiden hat, die nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zuzuordnen sind. Aufgrund der Bedeutung und des Umfanges der Sanierungsmaßnahme „Umgestaltung Rosengarten 1. BA“ wird diese nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zugeordnet. Für die anschließende Entscheidung über die Zuschlagserteilung nach durchgeführtem Vergabeverfahren wird dann keine Beteiligung der politischen Gremien mehr notwendig sein, soweit sich die Ausschreibungsergebnisse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewegen.

 

Zunächst nur mit Eigenmitteln geplant, wurde im Juni 2023 durch die Stabsstelle Stadtsanierung ein Antrag zur Förderung des Gesamtvorhabens über das Kulturinvest-Förderprogramm des Bundes in Höhe von 2.250,000,00 EUR mit 50 % Förderung und 50 % Eigenmitteln gestellt. Der Antrag wurde zwischenzeitlich leider abgelehnt.

 

Vorgesehen ist, den Rosengarten in zwei Bauabschnitten zu errichten:

1. BA - Westseite mit Senkgarten, Jastram-Brunnen und Mittelteil 2024-2025

2. BA - Ostseite mit Spielplatz Anmeldung für die kommende HH-Periode 2025-2026

 

Im Februar 2022 wurden die Planungsleistungen zur Umgestaltung des Rosengartens beauftragt. Bis zur LPH 4 erfolgten die Freianlagenplanung sowie die Erstellung einer denkmalpflegerischen Zielstellung der denkmalgeschützten Parkanlage für den gesamten Rosengarten, d.h. 1. und 2. BA.

 

Mit dem sanierungsbedürftigeren Westteil (1. BA) soll begonnen werden.

Dieser ist Inhalt des vorgelegten Beschlussvorschlags.

 

Im Juni 2023 wurde eine Öffentlichkeits- und Kinderbeteiligung (Spielplatz 2. BA) erfolgreich durchgeführt, deren Ergebnisse in die weitere Planung eingeflossen sind.

 

Im Frühjahr 2023 wurde zudem die umfängliche Denkmalpflegerische Zielstellung fertiggestellt und gemeinsam mit den Genehmigungsbehörden endabgestimmt. Auf dessen Grundlage konnte die weitere Planung aufgebaut werden.

 

Innerhalb des 1. BAs werden Treppenanlagen, Wegebeläge, Zugänge, Brunnenanlage, Jastram-Relief, Einfassungsmauern, Rasenflächen, Baumbestand und Rabatten-Bepflanzung umfassend grundhaft erneuert bzw. wiederhergestellt. Bei der Bepflanzung soll der Name der Anlage „Rosengarten“ wieder deutlicher zum Ausdruck kommen, d.h. Fokus der Bepflanzung auf Rosen und vielen weiteren Pflanzenarten aus der Familie der Rosengewächse (z.B. Kirsche, etc.).  Vorhandene Baumaterialien werden nach Möglichkeit wiederverwendet. Es werden neue Fahrradbügel, Sitzbänke, Abfallbehälter und Geländer installiert. Dezente LED-Pollerleuchten sowie eine LED-Beleuchtung der Brunnenanlage werden die Anlage auch in den Abendstunden attraktiv und sicher machen. Die Zugänge werden barrierefrei gestaltet.

 

Die rund 30 Jahre lang zum Pflanzbeet umfunktionierte Brunnenanlage, welche ursprünglich die „Bühne“ für das Jastram-Kunstwerk bildete, wird aufwändig und denkmalgerecht, aber auch zeitgemäß-technisch-modern und damit wirtschaftlich-funktional wiederhergestellt und grunderneuert. Bepflanzung und Boden wurden bereits im Dezember 2022 entfernt um den technischen Zustand der Anlage beurteilen zu können. Die Planungen zur Brunnenanlage sind weit fortgeschritten. Im Februar 2024 wurde von Wassertechnik-Rostock GmbH ein maßstabsgerechter Versuchsaufbau des Brunnens (!) zu Testzwecken nachgebildet. Hierbei konnten im Einklang mit den Denkmalschützenden wichtige Detailfragen zur baulichen Konzeption des Brunnens sowie zu wassertechnischen Spezifikationen geklärt werden.

 

Parallel wurde im Sommer 2023 die restauratorische Fachplanung zur Sanierung des Jastram Reliefs abgeschlossen, auf dessen Grundlage die bauliche Sanierung des denkmalgeschützten Kunstwerks erfolgen darf. Das restauratorische Gutachten ist außerdem Hauptbestandteil zum Förderantrag bei der Wüstenrot-Stiftung, welche eine vollst. Förderung der Sanierungskosten zugesagt hat. Der Förderantrag sowie die Begleitung der Arbeiten erfolgen in Abstimmung mit dem Denkmalschutz sowie mit dem Amt für Bildung, Kultur und Sport.

 

Ebenfalls wurde bereits bis Sommer 2022 ein Baumgutachten für sämtliche Bestandsbäume der Anlage erarbeitet, das als Grundlage für die weitere gartenbaufachliche Planung dient.

 

Die Entwurfsplanung wurde am 08.08.2022 in der OTV Innenstadt sowie am 16.08.2022 im Bauausschuss vorgestellt. In beiden Gremien traf die Planung auf allgemeine Zustimmung und wohlwollende Beurteilung.

 

Nach Abschluss der Genehmigungsplanung für den 1. und 2. BA im Januar 2024, wurde zwischenzeitlich die Ausführungsplanung für den 1. BA in Angriff genommen. Die Ausschreibung der Bauleistung ist für das 2. Quartal 2024 vorgesehen.

 

Gemäß den Vorgaben der VOB wird dazu (voraussichtlich im Juni 2024) eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Daneben werden ohnehin Nachweispflichten für die Bieter auferlegt, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6a VOB/A belegen und seitens der Verwaltung zu prüfen sind. So kann der Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt werden. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können Bestätigungen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, die Vorlage von Jahresabschlüssen, eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder auch der Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatz gefordert werden. Auch können zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben und Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verlangt werden. Die Abfrage von Angaben über Fachkräfte und deren berufliche Befähigung, technische Ausrüstung und andere Informationen, die für die Umsetzung des Vergabeverfahrens von Bedeutung sind, ist ebenso möglich. Diese Aufzählung der Nachweise ist nur beispielhaft und nicht abschließend.

 

Aufgrund ihrer Bedeutung hat die Bürgerschaft über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens als wichtige Angelegenheit zu entscheiden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2024 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2024 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

06

55100 / 096200000 /

09620.40067

Anlagen im Bau – Tiefbau

Umgestaltung Rosengarten mit Jastram Brunnen

1.456.287,69

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024 ff.

EMÜ aus Vorjahr:

1.456.287,69

0,00

0,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2024 ff.

-

-

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2025 ff.

55100 / 52311000 / 58100.51000

Berücksichti-gung in HHPlanung

Wartung und Instandhaltung Brunnenanlage, Pflege und Erhaltung Pflanzenrabatten

8.000,00

2

2025 ff.

54100 / 52333000 / 67000.51010

Berücksichti-gung in HHPlanung

Werterhaltung Straßenbeleuchtung

2.000,00

3

2025 ff.

55100 / 52360000 / 52360.40006

Berücksichti-gung in HHPlanung

Unterhaltung Betriebsvorrichtung (Spielplätze)

3.000,00

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

X

X

 

 

Begründung:

 

Positiv:

  1. Pflanzung von Bäumen, Sträuchern, Stauden und Frühblühern zur Reduzierung von CO2 und als Nahrungsquelle für Insekten und Vögel bzw. zur Schaffung von Brutplätzen und sonstigen geeigneten Habitaten.
  2. Positive Auswirkung auf das Stadtklima und die städtische Luftqualität durch mehr Grün und Luftbefeuchtung im Sommer durch die Brunnenanlage.
  3. Brunnen als Trinkplatz für städtische Singvögel von hoher Bedeutung. Artenschutz ist Klimaschutz.
  4. Sensibilisierung der Nutzer*innen für Umweltthemen durch eindrucksvollen und repräsentativen Ziergarten-Charakter. Eindrucksvolle, vielfältige Ziergärten mit überhöhter Naturästhetik können bei zuvor natur-desinteressierten Menschen den Zugang zu grünen Themen erst ermöglichen. Dies gilt besonders für Kinder.
  5. Aufstellung von Abstellanlagen (Fahrradbügel) als Anreiz zur Nutzung von Fahrrädern
  6. Beleuchtung mit moderner LED Technik und insektenfreundlichen Leuchtmitteln

Negativ:

  1. Verbrauch von Ressourcen im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme
  2. Produktion und Anlieferung sowie der Betrieb von Baumaschinen verursacht eine Freisetzung von Treibhausgasen.
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Beschlüsse

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06.05.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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07.05.2024 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

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13.05.2024 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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27.05.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen