Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0930-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu: Neufassung der Hauptsatzung 2024
Antrag zu BV-V/07/0930
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Präsident der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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07.05.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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08.05.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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08.05.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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13.05.2024
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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27.05.2024
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Änderungen zur vorliegenden Neufassung der Hauptsatzung.
1.
§ 2 wird wie folgt geändert.
(1) Einwohner und Einwohnerinnen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Möglichkeit, unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt Fragen an alle Mitglieder der Bürgerschaft sowie den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen müssen sich auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft beziehen, sollen kurz und sachlich formuliert sein und dürfen nicht einer offenkundig parteipolitischen, geschäftlichen oder anderen Werbung dienen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. Redebeiträge, die aus zeitlichen Gründen nicht mehr gehört werden können, sollen in der nächsten Sitzung gehört werden. Die Namen sind vor Ort bei der Kanzlei der Bürgerschaft zu melden. Die einzelnen Wortbeiträge sollen 3 Minuten nicht überschreiten.
(2) Die Fragen, Vorschläge und Anregungen sollten zur besseren Beantwortung in Textform bei der Kanzlei der Bürgerschaft eingereicht werden. Die Reihenfolge der Redebeiträge innerhalb des Tagesordnungspunktes wird durch ein standardisiertes Losverfahren ermittelt.
2.
§ 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert.
(2) Das Präsidium wird „Erweitertes Präsidium“ genannt und besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin, den Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen und einem Vertreter oder einer Vertreterin jeder Fraktion. Keine Fraktion soll im Erweiterten Präsidium insgesamt mehr als zweimal vertreten sein. Die paritätische Zusammensetzung wird angestrebt. Weiteres regelt die Geschäftsordnung.
3.
§ 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert.
(2) Schriftliche Anfragen sind über die Kanzlei der Bürgerschaft an den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin zu richten. Sie sollen, innerhalb von 15 Arbeitstagen schriftlich beantwortet werden. Sie werden als „Kleine Anfragen“ bezeichnet und sind entsprechend zu betiteln. Sie sollen samt ihrer Beantwortung in das Informationssystem eingestellt werden.
4.
In § 17 wird folgender Absatz 4 neu eingefügt.
(4) Die finanziellen Zuwendungen sind allgemeine Haushaltsmittel und unterliegen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, sowie den allgemeinen haushalts- und kassenrechtlichen Bestimmungen. Sofern die Fraktionszuwendungen nachweisbar, trotz strikter Beachtung der Haushaltsgrundsätze und aufgrund ungewöhnlicher Situationen nicht auskömmlich sind, obliegt im Einzelfall eine höhere Zuwendung im jeweiligen Haushaltsjahr, der Entscheidung durch die Bürgerschaft.
Folglich wird Absatz 4 zu Absatz 5, Absatz 5 zu Absatz 6 und Absatz 6 zu Absatz 7.
5.
Änderung des § 19 Absatz 5 wie folgt:
(5) Der oder die Vorsitzende der Ortsteilvertretung kann gemäß § 42 Abs. 2 KV M-V für ihre Ortsteile Einwohnerversammlungen einberufen. Die Einberufung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Gegenstand der Einwohnerversammlung. § 18 Abs. 5 gilt entsprechend. Zu der Versammlung sind der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin sowie die Mitglieder der Ortsteilvertretung einzuladen. Der oder die Vorsitzende leitet die Einwohnerversammlung. Die Einwohner und Einwohnerinnen haben in der Einwohnerversammlung Rederecht. Aus Sachgründen können Ortsfremde mit Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder der Ortsteilvertretung auch zugelassen werden. Zur Erstellung eines Meinungsbildes kann eine Abstimmung unter den anwesenden Einwohnern und Einwohnerinnen stattfinden.
Über die Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift über folgende Punkte zu führen:
1. Zeit, Ort, Beginn und Ende der Sitzung
2. genaue bzw. ungefähre Zahl der teilnehmenden Einwohner und Einwohnerinnen und
Pressevertreter und Pressevertreterinnen
3. Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerversammlung waren,
4. Inhalt der Anregung, Beschwerden und Vorschläge (Kurzfassungen),
5. ggf. Abstimmungsergebnisse.
Die Einwohnerversammlung hat grundsätzlich kein Entscheidungsrecht.
Sachdarstellung
Folgende Änderungen sind in der Version enthalten.
Nach Absprache mit den Fraktionen soll der Änderungsvorschlag zu den Entschädigungen der neuen Bürgerschaft in der Konstituierung vorgelegt werden. Er wurde deswegen entfernt.
Entgegen den Festlegungen der Bürgerschaft in § 17 der Geschäftsordnung vom 22.02.2024 sollen die Beiräte nun nach Rücksprache nicht in den Gremienlauf aufgenommen werden. Der entsprechende Absatz wurde folglich entfernt. Die Änderung der Geschäftsordnung wird in einer separaten Vorlage vorbereitet.
Zu 1.
In den letzten Monaten hat sich die Anzahl der Wortbeiträge erhöht. In einzelnen Fällen musste eine Verlängerung der 30 Minuten beschlossen werden. Dabei stand immer die Frage im Raum, was mit solchen Wortbeiträgen geschieht, die nicht mehr gehört werden können. Mit der Neuschaffung der Regelung der Verschiebung in die nächste Sitzung (sofern gewollt), wird eine Sicherheit geschaffen, dass alle Eingebungen gehört werden können, ohne den Zeitrahmen einer Sitzung unverhältnismäßig zu steigern.
Die Festlegung der Nicht-Zulässigkeit einer Meinungsbildung zu Themen, die auf der Tagesordnung stehen, bedarf einer gezielten Abwägung. Auf der einen Seite steht die indirekte Einflussnahme, die auf die Mitglieder der Bürgerschaft genommen wird. Jedoch wird sich stets die aktive Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an Themen der örtlichen Gemeinschaft gewünscht. Es ist einer Person, die extra den Weg zu einer Gremiensitzung auf sich genommen hat, weil sie zu einem Thema sprechen möchte, sicherlich schwer zu vermitteln, dass ausgerechnet zu diesem Thema keine Aussprache gewünscht ist. Die Streichung des entsprechenden vorgeschlagenen Satzes soll deswegen einer etwaigen Konfliktsituation oder sogar einer möglicherweise entstehenden Verdrossenheit Vorschub leisten.
Das Einreichen von Fragen im Vorab erleichtert der Verwaltung die Beantwortung spezifischer Themengebiete. So kann der fragestellenden Person bereits innerhalb der Sitzung eine Antwort gegeben werden. Zudem kann bereits vorab bei Nicht-Zuständigkeit der Bürgerschaft darauf hingewiesen werden, damit die fragestellende Person keine Frustration aufgrund einer fehlenden Antwort aufbaut.
Die Reihenfolge der Redebeiträge war in der Vergangenheit ein stetes Thema, das immer wieder aufgegriffen wurde. Das praktizierte Windhund-Verfahren führt dazu, dass die Wortbeiträge terminlich weit vor der Bürgerschaft eingereicht werden und bevorteilt dabei widerkehrende Wortbeiträge. Auch benachteiligt es spontane Redebeiträge, da diese erst zum Schluss möglich werden oder aufgrund der aufgebrauchten Zeit nicht mehr gehört werden können. Ein standardisiertes Losverfahren ist die rechtlich fairste Methode die Redebeiträge ohne Sichtung der Person festzulegen.
Zu 2.
Die vorgeschlagene Änderung entspricht dem bereits praktizierenden Verfahren der Bildung des sogenannten „Erweiterten Präsidiums“. Diese Erweiterung hat sich in der Vergangenheit bewährt und sollte weiterhin angewandt werden. Auch stimmt die Begrifflichkeit besser mit den Festlegungen zur Arbeitsweise, die bereits in der Geschäftsordnung weiter definiert wurde, überein.
Zu 3.
Die aktuell vorgeschlagene Regelung zu Anfragen sollte dringend verändert werden. Neben einfachen schriftlichen Anfragen, die zeitnah ohne besonderen Öffentlichkeitscharakter beantwortet werden (bspw. eine E-Mail mit organisatorischen Nachfragen) gibt es jene Anfragen, die einen besonderen Öffentlichkeitscharakter (Einstellung in das Informationssystem) besitzen. Aufgrund dieses Charakters ist hier eine Fristsetzung geboten. Die momentan vorgeschlagene Regelung würde dazu führen, dass entweder jedwede Anfrage als „Kleine Anfrage“ zu werten ist, was zu einem enormen Mehraufwand für die Verwaltung, und in vielen Fällen zur Verzögerung der Beantwortung führen würde. Alternativ würde die Herausstellung einzelner Anfragen wegfallen und jedwede Frage würde ohne Öffentlichkeitscharakter beantwortet werden.
Zu 4.
Die Erhöhung der Zuwendung aufgrund von ungewöhnlichen Situationen ist Konsens zwischen den Fraktionen und soll aufgenommen werden, damit die Fraktionen keinen Verlust einfahren.
Zu 5.
Aus bisherigen Einwohnerversammlungen ist vor allem die Erfahrung erwachsen, dass die Niederschriften und Regelungen zum Sitzungsverlauf zu unkonkret geblieben sind. Die gewonnenen Erkenntnisse konnten so nicht richtig übermittelt werden. Deswegen soll eine konkretisierende Vorschrift in der Hauptsatzung geschaffen werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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