Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0947-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßiger Aufwand der Wohnsitzgemeinde für einen Zuschuss zu den Verpflegungskosten an den Eigenbetrieb "Hanse-Kinder"
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41.7 Amt für Bildung, Kultur und Sport/Schulverwaltung/Sportentwicklung/Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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13.05.2024
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Sachdarstellung
Der Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“ hatte für das Jahr 2024 5,60 EUR pro Portion gestiegene Kosten und dazugehörige Erlöse in den Wirtschaftsplan eingepreist. Dieser Wirtschaftsplan wurde in der Bürgerschaftssitzung am 08.04.2024 beschlossen (BV-V/07/0881-03). Parallel dazu sind die Kosten für das Essen von 5,60 EUR auf 6,35 EUR im Kita-Bereich (monatliche Pauschalrechnung) gestiegen. Im Hortbereich belaufen sich die Kosten auf 5,42 EUR (Spitzabrechnung pro Portion).
Aufgrund der Ablehnung der Erhöhung der Verpflegungskosten, wie oben beschrieben auf 6,35 EUR (Kita) bzw. 5,42 EUR (Hort), und den damit verbundenen alten Preisen im Kita- und Hortbereich in Höhe von 5,20 EUR, entsteht dem Eigenbetrieb im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2024 ein Fehlbetrag von 235.000 Euro.
Dieser Fehlbetrag soll von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Zuschuss an den Eigenbetrieb in voller Höhe ausgeglichen werden. Zur Deckung des Mehrbedarfs werden nicht benötigte Mittel aus dem Deckungsring Bewirtschaftung (insbesondere aus Fernwärme) zur Verfügung gestellt
Bei der Behandlung der Beschlussvorlage BV-V/07/0947 im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen fiel auf, dass die Wertgrenze der überplanmäßigen Aufwendung gemäß geltender Hauptsatzung im Kompetenz- und Entscheidungsbereich des Hauptausschusses liegt (Hauptsatzung: §5 Punkt 5 ÜPL/APL 25.000 € bis 380.000 €). Deshalb kann der Gremienlauf bereits im Hauptausschuss mit einem entsprechenden Beschluss enden, eine Befassung in der Bürgerschaft ist nicht notwendig. Dies wurde sowohl im Beschlusstext als auch in der Beratungsfolge überarbeitet. Weitere sachliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2024 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2024 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
9 |
36100.54131000 54131.40000 |
Zuschüsse für lfd. Zwecke |
336.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2024 |
101.000 |
101.000 |
- 235.000 |
|
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2024 |
11104.52210000 00000.54202 |
235.000 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
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