Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0375
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung zur Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Präsident der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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13.05.2024
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt als erste Änderung ihrer Geschäftsordnung:
1. § 11 wird umbenannt in „Benennungen, Zuteilungen und Wahlen“ und dessen Absatz 1 wird wie folgt geändert.
(1) Die Besetzung der Ausschüsse und Ortsteilvertretungen erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren nach § 32a KV M-V. Ist eine einvernehmliche Benennung durch die Fraktionen und Zählgemeinschaften nicht möglich, teilt der Präsident/die Präsidentin den Fraktionen die Anzahl der Sitze in öffentlicher Sitzung zu. Die Berechnung erfolgt dabei nach dem Verfahren von „XXX“, … . Bei gleichen Ergebnissen entscheidet das Los. Der Präsident/die Präsidentin soll über Veränderungen in Benennungen oder Zuteilungen in der jeweils nächsten Sitzung der Bürgerschaft informieren.
Satz 3 wird diesbezüglich in,
-
Die Berechnung erfolgt dabei nach dem Verfahren von „d‘Hondt“ mit den Höchstzahlen 1, 2, 3, 4, usw.,
oder -
Die Berechnung erfolgt dabei nach dem Verfahren von „Sainte Laguë/Schepers“ mit den Höchstzahlen 1, 3, 5, 7 usw.,
oder - Die Berechnung erfolgt dabei nach dem Verfahren von „Hare/Niemeyer“ mit der Verteilung nach Zahlenbruchteilen.
, geändert.
2. § 3, Absatz 2 wird wie folgt geändert.
(2) Die Bildung von Zählgemeinschaften nach Maßgabe des § 23 Abs. 2 KV M-V, zum Zwecke der Durchführung von Benennungen, Zuteilungen und Wahlen nach § 11 dieser Geschäftsordnung ist ebenfalls unverzüglich bei dem Präsidenten/der Präsidentin anzuzeigen.
3. § 7, Absatz 1 wird wie folgt geändert.
(1) Die Tagesordnung der regulären Sitzungen der Bürgerschaft soll grundsätzlich in folgender Reihenfolge behandelt werden:
1) Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Ladung,
der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2) Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung
3) Bestätigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung der Bürgerschaft
4) Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner/Einwohnerinnen
5) Mitteilungen des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Stadt
6) Mitteilungen des Präsidenten/der Präsidentin unter anderem über nichtöffentlich gefasste Beschlüsse nach § 31 (3) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
7) Aktuelle Stunde
8) Beschlusskontrolle
9) Beratung der Beschlussvorlagen
10) Vorschläge, Anregungen und Fragen der Mitglieder der Bürgerschaft
11) Ende der Sitzung
4. § 8, Absatz 2 wird wie folgt geändert.
(2) Die Fraktionen und Einzelmitglieder benennen bis 11:00 Uhr des vor dem Sitzungstag der Bürgerschaft liegenden Arbeitstages die jeweiligen Redebeiträge zu den Tagesordnungspunkten gegenüber der Kanzlei der Bürgerschaft. Sie haben dabei auch die Reihenfolge anzugeben. Ein Mitglied der Bürgerschaft kann seinen angemeldeten Redebeitrag auf ein anderes Mitglied der gleichen Fraktion übertragen.
Die maximale Redezeit einer Fraktion beträgt anderthalb Minuten pro Fraktionsmitglied. Für Einzelmitglieder der Bürgerschaft beträgt die maximale Redezeit zwei Minuten. Die Ein-bringung von Anträgen zählt nicht als Redezeit, ist allerdings auf vier Minuten begrenzt. Abweichungen in wichtigen Angelegenheiten z. B. Haushalt, werden mit einfacher Mehrheit der Bürgerschaft beschlossen.
Die maximale Redezeit der Vorsitzenden der Ausschüsse, Beiräte und der Ortsteilvertretungen und Sachkundigen beträgt vier Minuten.
5. § 17 wird wie folgt geändert.
§ 17
Arbeit der Ausschüsse
(1) Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft gilt sinngemäß für die Sitzungen der Ausschüsse der Bürgerschaft. Ausgenommen hiervon sind die Regelungen in §§ 4 (3) und (4), 7a (2), 8 (2) und (5), 13 (2) und 16. Diese Regelungen gelten nicht für die Betriebsausschüsse der Eigenbetriebe der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Beiräte der Bürgerschaft können sich in ihrer Geschäftsordnung diesem Paragraphen annehmen und in den Gremienlauf aufgenommen werden, sofern der Sitzungsdienst abgesichert werden kann.
(2) Die regulären Sitzungen der Ausschüsse ordnen sich in den Sitzungskalender der Bürgerschaft ein. Die Vorsitzenden haben im Einvernehmen mit dem Präsidenten/der Präsidentin das Recht, zu bestimmten Themen Sondersitzungen einzuberufen, wobei § 1 Abs. 2 entsprechend gilt. Für die Sondersitzung muss mindestens ein Thema gewählt werden, über das die Mitglieder mit der Einladung zu informieren sind.
(3) Für die Sitzungen der Fachausschüsse ist durch den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin jeweils eine Protokollführung zu benennen. Die Protokollierungsunterlagen, bestehend aus der originalen Anwesenheitsliste sowie Kurzprotokoll, sollen einen Tag nach der Sitzung in der Kanzlei der Bürgerschaft eingereicht werden. Die Protokolle des Hauptausschusses und der Fachausschüsse sollen innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Sitzung erstellt, durch den Vorsitz freigegeben sein und im Informationssystem zur Verfügung gestellt werden.
(4) Alle Angelegenheiten, die zum Themengebiet eines beratenden Fachausschusses gehören, sollen im Hauptausschuss und in der Bürgerschaft erst beraten und beschlossen werden, wenn hierzu eine Empfehlung des Fachausschusses vorliegt.
(5) Wenn ein Gegenstand mehreren Fachausschüssen zur Beratung zugewiesen ist, können diese eine gemeinsame Beratung durchführen. Über die Federführung und den Vorsitz entscheidet, wenn es zu keiner Verständigung zwischen den Ausschussvorsitzenden kommt, der Präsident/die Präsidentin. Die Fachausschüsse können auch gemeinsam mit den Ortsteilvertretungen tagen.
(6) Ist ein Mitglied verhindert, an einer Sitzung teilzunehmen, so hat es oder seine Fraktion die Kanzlei der Bürgerschaft oder den Vorsitz unverzüglich zu verständigen. Ein Wechsel in der Teilnahme während einer Sitzung ist in Ausnahmen zwischen zwei Personen möglich.
(7) Zwischen Sitzungs- und Einwohnerbereich soll es bei Sitzungen eine klare Abtrennung geben.
6. Die geänderte Geschäftsordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Sachdarstellung
Zu 1.
Durch die Novellierung der Kommunalverfassung hat sich ergeben, dass die Berechnung der Sitze bei der Zuteilung durch den Präsidenten/die Präsidentin in der Geschäftsordnung festgelegt werden muss. Die Bürgerschaft soll aus den drei geläufigsten Verfahren auswählen. Dabei sind die unterschiedlichen Ergebnisse der Verfahren in Anlage 3 beispielhaft dargestellt.
Zu 2.
Durch die neue Regelung (1.) muss dieser Absatz ebenfalls angepasst werden.
Zu 3.
In der Beschlusslage zur Hauptsatzung wurden die Großen Anfragen und schriftlichen Anfragen zur Sitzung entfernt, weswegen der Paragraph entsprechend angepasst wird.
Zu 4.
Redaktionelle Änderung, um Missverständnisse zu vermeiden.
Zu 5.
Die Beiräte sollen nach Beschlusslage zu Hauptsatzung nun nicht mehr zwangsweise in den Gremienlauf eingebunden werden. Sollte ein Beirat dies freiwillig wünschen, wird eine entsprechende Möglichkeit geschaffen, sofern die entsprechenden Kapazitäten verfügbar sind.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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261,5 kB
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2
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öffentlich
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133,5 kB
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3
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öffentlich
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29,7 kB
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