Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0366-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zur Besetzung der/des Beigeordneten
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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13.05.2024
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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27.05.2024
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Sachdarstellung
Die von der Verwaltung angegebenen Gründe für die Terminierung der Sondersitzung sind nicht mehr gegeben bzw. gegenstandslos. Der 30. September als Wahltermin erfüllt, nach Aussagen des Innenministeriums, alle Voraussetzungen für einen geordneten Übergang bei der Besetzung der Stelle.
Die Begründung der Verwaltung für den Beschlusstext: „Der zweite Termin (30.09.2024) ist aus organisatorischer Sicht unpassend. Für mögliche Kandidat*innen ist die Frist bis zum Ende der aktuellen Amtszeit viel zu kurz. So wird es für mögliche Bewerber*innen regelmäßig zeitlich schwer bis unmöglich, sich aus einem bisherigen Arbeitsverhältnis zu lösen.“ ist vom Innenministerium in zwei Stellungnahmen widerlegt worden.
Das Innenministerium schreibt am 11.04.2024: „Bereits mit Schreiben vom 30. Januar 2024 wurde diesseits darauf aufmerksam gemacht, dass die derzeitige Beigeordnete gemäß §§ 37 Absatz 2 Satz 4, 40 Absatz 5 Satz 1 KV MV für den Fall, dass sie nicht wiedergewählt wird, nach Ablauf ihrer Amtszeit, also ab dem 1. Dezember 2024, bis zum Amtsantritt der Nachfolgerin oder des Nachfolgers im Amt bliebe, längstens aber sechs Monate. Aus dem Zusammenwirken der gesetzlichen Bestimmungen über den zulässigen Zeitraum für die Wahl und die übergangsweise Weiterführung des Amtes wäre also selbst im Falle der Festsetzung des spätestens möglichen Wahltermins, hier am 30. September 2024, ein Abstand von bis zu acht Monaten zwischen der Wahl und dem Amtsantritt einer oder eines neuen Beigeordneten garantiert. Diesseits wird davon ausgegangen, dass dieser Zeitraum selbst in außergewöhnlichen Fällen ausreichend Zeit belässt, um ein bisheriges Beschäftigungsverhältnis aufzulösen und einen geordneten Übergang im Amt der oder des Beigeordneten zu organisieren.“
Der Verwaltung hätte laut Innenministerium auch im Vorfeld des 30.Januars bewusst sein müssen, dass sie dem umfänglichen Informationsbedürfnis des Bürgerschaft in Vorbereitung des Beschlusses nicht nachgekommen ist. Das Innenministerium schreibt:„Da die sich aus §§ 37 Absatz 2 Satz 4, 40 Absatz 5 Satz 1 KV M-V ergebende Rechtslage verwaltungsseitig hätte bekannt sein müssen, und zwar auch schon vor Zugang des hiesigen Schreibens vom 30. Januar 2024, ist es für die Frage, ob die Beschlussvorlage dem Informationsbedürfnis
der Bürgerschaftsmitglieder entsprochen hat, nicht von Bedeutung, aus welchen Gründen die Information in der Beschlussvorlage letztlich unberücksichtigt geblieben ist."
Ob die Rechtmäßigkeit des Beschlusses wegen der unvollständigen Information der Bürgerschaft gegeben ist, hat das Innenministerium nicht abschließend bewertet. Das Innenministerium führt aus: „Die Frage nach der Einordnung einer möglicherweise unvollständigen Information der Bürgerschaftsmitglieder hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des insoweit gefassten Beschlusses über die Festlegung eines Termins für die Beigeordnetenwahl ist, soweit ersichtlich, bislang nicht von der Rechtsprechung entschieden worden." Dieses abschließend zu klären, bedarf einer Klage und somit gerichtlicher Prüfung.
Um die Kosten für eine unnötige Sondersitzung zu sparen und nicht zuletzt einer Klage zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bürgerschaftsbeschlusses BV-V/07/0895-01 aus dem Wege zu gehen, bitten wir um Zustimmung zu unserer Vorlage.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2024 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2024 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
01 |
11104/50130000/ |
funktions- und sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen; monatlicher Sockelbetrag Mandatsträger |
-1.530,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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