Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0933
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss - Ausschreibung und Vergabe Umgestaltung Straße An den Wurthen einschließlich Knotenpunkt Wolgaster Straße
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66.1 Tiefbau- und Grünflächenamt/Abteilung Planung/Neubau/Ausbau/Erschließung Verkehrs- und Grünanlagen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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06.05.2024
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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13.05.2024
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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27.05.2024
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Die Bauleistungen für die Umgestaltung der Straße An den Wurthen mit dem Knotenpunkt Wolgaster Straße werden im Rahmen genehmigter Haushaltsmittel entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben.
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Sachdarstellung
Die Beschlussvorlage soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit das Bauvorhaben -Umgestaltung Straße An den Wurthen- auch nach der geplanten Änderung der Kommunalverfassung M-V, die voraussichtlich am 09.06.2024 in Kraft treten soll, unverzüglich weiter realisiert werden kann.
Nach dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Gemeindevertretung über die Einleitung von Vergabeverfahren zu entscheiden hat, die nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zuzuordnen sind.
Die Präsentation der Planung und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung können auf der Internetseite der UHGW unter - Große Tiefbaumaßnahmen (greifswald.de) - eingesehen werden.
Die bauliche Umsetzung umfasst den Vollausbau der Straße, Vollausbau und Neuherstellung der straßenbegleitenden Gehwegsanlagen, Herstellung von Längs- und Querparkplätzen, Aufstellen von Baumpflanzkübeln sowie Fahrradbügel. Das Herstellen einer Straßenbeleuchtungsanlage sowie der Lichtsignalanlage am Kreuzungspunkt Wolgaster Straße / An den Wurthen ist ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung.
Es wird eine gemeinschaftliche Ausschreibung der Leistungen des Abwasserwerks Greifswald, den Stadtwerken Greifswald und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erfolgen. Die Leistungen werden jeweils in einzelnen Losen erfasst. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird Auftraggeber für die Lose, die den Straßenbau, die Straßenbeleuchtung sowie den Bau der Lichtsignalanlage betreffen.
Die Maßnahme soll mit Städtebaufördermittel finanziert werden. Der Förderantrag ist gestellt. Die Zustimmung wird zeitnah erwartet
Derzeit wird in die Leistungsphase 6 (HOAI) das Leistungsverzeichnis erarbeitet. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgt sobald die Fördermittel zugeteilt wurden.
Es lässt sich jedoch nicht gewährleisten, dass die erforderlichen Ausschreibungen noch vor dem 09.06.2024 bekannt gegeben werden können. Insofern ist dieser Beschluss ein Vorratsbeschluss im Vorgriff auf die neue Kommunalverfassung, um nach Vorliegen aller Voraussetzungen auch unter Berücksichtigung der neuen Erfordernisse der Kommunalverfassung M-V unmittelbar ausschreiben zu können.
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Daneben werden ohnehin Nachweispflichten für die Bieter auferlegt, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6a VOB/A belegen und seitens der Verwaltung zu prüfen sind. So kann der Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt werden. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können Bestätigungen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, die Vorlage von Jahresabschlüssen, eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder auch der Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatz gefordert werden. Auch können zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben und Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verlangt werden. Die Abfrage von Angaben über Fachkräfte und deren berufliche Befähigung, technische Ausrüstung und andere Informationen, die für die Umsetzung des Vergabeverfahrens von Bedeutung sind, ist ebenso möglich. Diese Aufzählung der Nachweise ist nur beispielhaft und nicht abschließend.
Aufgrund der Bedeutung hat die Bürgerschaft über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens als wichtige Angelegenheit zu entscheiden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2024 ff |
Finanzhaushalt |
ja |
2024 ff |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
1 |
SSV 161 |
51103020/52692000/ |
Aufwendungen für das SSV, Investitionsanteil für öff. nutzbare Objekte – An den Wurthen mit Knotenpunkt Wolgaster Straße |
5.200.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
1 |
EMÜ 2023 |
2.213.782,01 |
|
|
2 |
2024 |
2.824.800,00 |
320.117,58 |
0,00 |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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|
Folgekosten (Ja oder Nein)? ja |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2026 ff |
54100/52333000/67000.51010 und 55100/52311000/58100.51000 |
|
Straßenbeleuchtung |
5.000,00 |
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Ja, positiv |
Ja, negativ |
Nein |
ja |
ja |
|
Begründung:
Negativ:
Die Umgestaltung der Straße An den Wurthen verbraucht Ressourcen zur Materialherstellung,-transport und -verbau.
Positiv:
- Schaffung eines geordneten Verkehrsraumes Fahrzeuge und Fußgänger. Die Fußgänger erhalten beidseitige Gehwege.
- Einrichtung einer Bushaltestelle.
- Es erfolgt die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern.
- Die neue Beleuchtung erfolgt mit energiesparender LED-Technik