Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0933

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Die Bauleistungen für die Umgestaltung der Straße An den Wurthen mit dem Knotenpunkt Wolgaster Straße werden im Rahmen genehmigter Haushaltsmittel entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben.

 

  1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

 

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Sachdarstellung

Die Beschlussvorlage soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit das Bauvorhaben -Umgestaltung Straße An den Wurthen- auch nach der geplanten Änderung der Kommunalverfassung M-V, die voraussichtlich am 09.06.2024 in Kraft treten soll, unverzüglich weiter realisiert werden kann.

Nach dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Gemeindevertretung über die Einleitung von Vergabeverfahren zu entscheiden hat, die nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zuzuordnen sind.

 

Die Präsentation der Planung und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung können auf der Internetseite der UHGW unter - Große Tiefbaumaßnahmen (greifswald.de) - eingesehen werden.

Die bauliche Umsetzung umfasst den Vollausbau der Straße, Vollausbau und Neuherstellung der straßenbegleitenden Gehwegsanlagen, Herstellung von Längs- und Querparkplätzen, Aufstellen von Baumpflanzkübeln sowie Fahrradbügel. Das Herstellen einer Straßenbeleuchtungsanlage sowie der Lichtsignalanlage am Kreuzungspunkt Wolgaster Straße / An den Wurthen ist ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung.

Es wird eine gemeinschaftliche Ausschreibung der Leistungen des Abwasserwerks Greifswald, den Stadtwerken Greifswald und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erfolgen. Die Leistungen werden jeweils in einzelnen Losen erfasst. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird Auftraggeber für die Lose, die den Straßenbau, die Straßenbeleuchtung sowie den Bau der Lichtsignalanlage betreffen.

 

Die Maßnahme soll mit Städtebaufördermittel finanziert werden. Der Förderantrag ist gestellt. Die Zustimmung wird zeitnah erwartet

 

Derzeit wird in die Leistungsphase 6 (HOAI) das Leistungsverzeichnis erarbeitet. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgt sobald die Fördermittel zugeteilt wurden.

Es lässt sich jedoch nicht gewährleisten, dass die erforderlichen Ausschreibungen noch vor dem 09.06.2024 bekannt gegeben werden können. Insofern ist dieser Beschluss ein Vorratsbeschluss im Vorgriff auf die neue Kommunalverfassung, um nach Vorliegen aller Voraussetzungen auch unter Berücksichtigung der neuen Erfordernisse der Kommunalverfassung M-V unmittelbar ausschreiben zu können.

 

Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Daneben werden ohnehin Nachweispflichten für die Bieter auferlegt, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6a VOB/A belegen und seitens der Verwaltung zu prüfen sind. So kann der Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt werden. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können Bestätigungen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, die Vorlage von Jahresabschlüssen, eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder auch der Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatz gefordert werden. Auch können zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben und Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verlangt werden. Die Abfrage von Angaben über Fachkräfte und deren berufliche Befähigung, technische Ausrüstung und andere Informationen, die für die Umsetzung des Vergabeverfahrens von Bedeutung sind, ist ebenso möglich. Diese Aufzählung der Nachweise ist nur beispielhaft und nicht abschließend.

Aufgrund der Bedeutung hat die Bürgerschaft über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens als wichtige Angelegenheit zu entscheiden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2024 ff

Finanzhaushalt

ja

2024 ff

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

SSV 161

51103020/52692000/
52692.40014

Aufwendungen für das SSV, Investitionsanteil für öff. nutzbare Objekte – An den Wurthen mit Knotenpunkt Wolgaster Straße

5.200.000,00


 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

EMÜ 2023

2.213.782,01

 

 

2

2024

2.824.800,00

320.117,58

0,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)? ja

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2026 ff

54100/52333000/67000.51010 und

55100/52311000/58100.51000

 

Straßenbeleuchtung

5.000,00

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

ja

ja

 

 

Begründung:

 

Negativ:

Die Umgestaltung der Straße An den Wurthen verbraucht Ressourcen zur Materialherstellung,-transport und -verbau.

 

Positiv:

  • Schaffung eines geordneten Verkehrsraumes Fahrzeuge und Fußgänger. Die Fußgänger erhalten beidseitige Gehwege.
  • Einrichtung einer Bushaltestelle.
  • Es erfolgt die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern.
  • Die neue Beleuchtung erfolgt mit energiesparender LED-Technik
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Beschlüsse

Erweitern

06.05.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

13.05.2024 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

27.05.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen