Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0938
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 13 - Am Elisenpark
Begrünung und Spielplatz
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66.1 Tiefbau- und Grünflächenamt/Abteilung Planung/Neubau/Ausbau/Erschließung Verkehrs- und Grünanlagen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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06.05.2024
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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07.05.2024
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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13.05.2024
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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27.05.2024
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Die Bauleistungen für das Bauvorhaben „Bebauungsplan Nr. 13 - Am Elisenpark - Begrünung und Spielplatz“ werden im Rahmen genehmigter Haushaltsmittel entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben.
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Sachdarstellung
Die Beschlussvorlage soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit das Bauvorhaben „Bebauungsplan Nr. 13 – Am Elisenpark: Begrünung und Spielplatz“ auch nach der geplanten Änderung der Kommunalverfassung M-V, die voraussichtlich am 09.06.2024 in Kraft treten soll, unverzüglich weiter realisiert werden kann.
Nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die Gemeindevertretung über die Einleitung von Vergabeverfahren zu entscheiden hat, die nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zuzuordnen sind. Aufgrund der Bedeutung und des Umfanges der Sanierungsmaßnahme „Bebauungsplan Nr. 13 – Am Elisenpark: Begrünung und Spielplatz“ wird diese nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zugeordnet. Für die anschließende Entscheidung über die Zuschlagserteilung nach durchgeführtem Vergabeverfahren wird dann keine Beteiligung der politischen Gremien mehr notwendig sein, soweit sich die Ausschreibungsergebnisse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewegen.
Zunächst nur mit Eigenmitteln geplant, wurde im März 2024 ein Förderantrag beim Land M-V über 100.000 EUR zur Förderung des Spielplatzes gestellt. Ein Bescheid liegt noch nicht vor.
Im Januar 2022 wurden die Planungsleistungen beauftragt. Die Freianlagenplanung hat aktuell Entwurfsreife und soll zügig abgeschlossen werden.
Die Ausschreibung der Bauleistung ist für das 2. Quartal 2024 vorgesehen.
Im März 2024 wurde eine Öffentlichkeits- und Kinderbeteiligung für den Spielplatz und die Grünanlagen erfolgreich durchgeführt. Deren Ergebnisse werden in die weitere Planung einfließen. Die Auswertung der Ergebnisse wird in Kürze auf der UHGW Homepage unter der Rubrik „Große Tiefbaumaßnahmen“ eingestellt bzw. veröffentlicht.
Baubeschreibung
Das Bauvorhaben umfasst folgende Teilbereiche
- Spielplatz mit großer Kletter-Rutschanlage, Schaukeln, Kreisel, Bänken, Bäumen, etc.
- Mittlere Grünfläche: Grünachse mit geschwungenen Wegen, Bänken, Fitnessgeräten, Rasenflächen, zierender Bepflanzung und Bäumen.
- Straßenbegleitgrün Am Elisenpark und am Geh- und Radweg in Richtung Kleingärten.
- Dachswiese – Grünfläche am Eldenaer Wald. Kleinspielfeld (Fußball), Kletterpyramide, Brücke zum Wald, geschwungene Wege, Rodelhügel, zahlreiche Baumpflanzungen, Frühblüher, etc.
Mit dem Bau des Spielplatzes soll begonnen werden.
Gemäß den Vorgaben der VOB wird dazu (voraussichtlich im Juni 2024) eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Daneben werden ohnehin Nachweispflichten für die Bieter auferlegt, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6a VOB/A belegen und seitens der Verwaltung zu prüfen sind. So kann der Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt werden. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können Bestätigungen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, die Vorlage von Jahresabschlüssen, eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder auch der Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatz gefordert werden. Auch können zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben und Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verlangt werden. Die Abfrage von Angaben über Fachkräfte und deren berufliche Befähigung, technische Ausrüstung und andere Informationen, die für die Umsetzung des Vergabeverfahrens von Bedeutung sind, ist ebenso möglich. Diese Aufzählung der Nachweise ist nur beispielhaft und nicht abschließend.
Aufgrund ihrer Bedeutung hat die Bürgerschaft über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens als wichtige Angelegenheit zu entscheiden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2024 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2024 ff. |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
1 |
06 |
54100 / 09620000 / 09620.40037 / M12027 |
Anlagen im Bau B-Plan 13, Am Elisenpark |
932.342,78 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
1 |
2024 ff. |
EMÜ aus Vorjahr: 932.342,78 |
0,00 |
0,00 |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2024 ff. |
- |
- |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Ja |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2025 ff. |
55100 / 52311000 / 58100.51000 |
Berücksichti-gung in HHPlanung |
Wartung und Instandhaltung Brunnenanlage, Pflege und Erhaltung Pflanzenrabatten |
3.000,00 |
2 |
2025 ff. |
54100 / 52333000 / 67000.51010 |
Berücksichti-gung in HHPlanung |
Werterhaltung Straßenbeleuchtung |
2.000,00 |
3 |
2025 ff. |
55100 / 52360000 / 52360.40006 |
Berücksichti-gung in HHPlanung |
Unterhaltung Betriebsvorrichtung (Spielplätze) |
3.000,00 |
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Ja, positiv |
Ja, negativ |
Nein |
X |
X |
|
Begründung:
Positiv:
- Pflanzung von Bäumen, Sträuchern, Stauden und Frühblühern zur Reduzierung von CO2 und als Nahrungsquelle für Insekten und Vögel bzw. zur Schaffung von Brutplätzen und sonstigen geeigneten Habitaten.
- Positive Auswirkung auf das Stadtklima und die städtische Luftqualität durch mehr Grün und Luftbefeuchtung im Sommer durch die Brunnenanlage
- Aufstellung von Abstellanlagen (Fahrradbügel) als Anreiz zur Nutzung von Fahrrädern
- Beleuchtung mit moderner LED Technik und insektenfreundlichen Leuchtmitteln
Negativ:
- Verbrauch von Ressourcen im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme
- Produktion und Anlieferung sowie der Betrieb von Baumaschinen verursacht die Freisetzung von Treibhausgasen.