Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0377

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 13.05.2024.

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Sachdarstellung

Am 08.05.2024 ging eine Klageschrift vom Verwaltungsgericht mit einer Fristsetzung zur Einreichung einer Stellungnahme bis zum 14.05.2024 ein. Am 13.05.2024 bat der Präsident der Bürgerschaft um ein Meinungsbild der Fraktionen. Bis zum vom Verwaltungsgericht gesetzten Fristende war es nicht möglich, eine Dringlichkeitssitzung der Bürgerschaft einzuberufen. Daher traf der Hauptausschuss in seiner regulär stattfindenden Sitzung am 13.05.2024 eine Dringlichkeitsentscheidung in Vertretung für die Bürgerschaft gem. § 35 Abs. 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V). Solche Entscheidungen bedürfen einer Genehmigung durch die Bürgerschaft.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.05.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen