Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0930-05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Hauptsatzung.

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Sachdarstellung

Am 09.06.2024 werden in Mecklenburg-Vorpommern umfassende Änderungen der Kommunalverfassung in Kraft treten. In Folge dessen ist die städtische Hauptsatzung auf die geänderte Rechtslage hin anzupassen. Angesichts des damit verbundenen inhaltlichen Änderungsbedarfs wird die Hauptsatzung neu gefasst. Zugleich werden die von den gesetzlichen Änderungen nicht betroffenen Regelungen einer erforderlichen Aktualisierung unterzogen. Dabei sind vor allem auch die Erfahrungen aus der praktischen Anwendung der bisherigen Hauptsatzung in den umfassenden Prozess der Überarbeitung eingeflossen.

 

Ziel dieser Neufassung ist es, der Bürgerschaft einen klaren und anwendungsorientierten rechtlichen Rahmen zu geben, wobei insbesondere die kommunalrechtlichen Gestaltungsspielräume eine konsistente Gesamtbetrachtung erfordern.

 

Als Ergebnis der umfangreichen verwaltungsinternen Ausarbeitung unter Beteiligung der Politik ist die in der Anlage 1 enthaltene Neufassung der Hauptsatzung entstanden.

 

Die Darstellungen und Begründungen der einzelnen Änderungen erfolgen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem gesonderten Dokument und sind als Anlage 2 dieser Beschlussvorlage beigefügt. Damit soll zugleich eine Grundlage zur Klärung zukünftiger Auslegungsfragen geschaffen werden.

 

Vorgenommene Anpassungen mit der neuen Version erstrecken sich ausschließlich auf die Anlagen.

 

Anlage 1 - Neufassung der Hauptsatzung:

In § 6 wurde Abs. 6 neu aufgenommen, dass der Hauptausschuss für die Entscheidung des Einvernehmens zuständig ist, dessen es nach § 38 Abs. 2 KV M-V im Rahmen der auszuübenden Befugnisse des Oberbürgermeisters als oberste Dienstbehörde über die ihm oder der Beigeordneten unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten bedarf.

 

In § 17 Abs. 6 wird nunmehr vorgesehen, dass es einer Rückgabe werthaltiger Sachmittel dann nicht mehr bedarf, wenn die Fraktion diese zum bilanziellen Wert ablöst.

 

In der Anlage zur Hauptsatzung sind die grafischen Darstellungen der einzelnen Ortsteile nunmehr enthalten.

 

Anlage 2 - Begründungen zum Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung:

Zu § 6 Abs. 6 und § 17 Abs. 6 wurde die Begründung entsprechend ergänzt.

 

Zur Anlage zu § 19 Abs. 1 wird zu den gesetzlich vorgesehenen Änderungen zur Beschreibung der räumlichen Abgrenzung der einzelnen Ortsteile ausgeführt.

 

Anlage 3 – Synopse zur Neufassung der Hauptsatzung

In § 6 Abs. 6 sowie § 17 Abs. 6 und der Anlage wurden die inhaltlichen Ergänzungen zur Neufassung der Hauptsatzung aufgenommen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2024 ff.

Finanzhaushalt

ja

2024 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

01

11104/50130000/
00200.40000

funktions- und sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen; monatlicher Sockelbetrag Mandatsträger

167.515,00

(2024)

 

335.700,00

(2025 ff.)

2

01

11104/50190000/
50190.40001

Verdienstausfall-entschädigungen

2.500,00

(2024)

 

5.000,00

(2025 ff.)

3

01

11104/56910000/
00200.66910

Fraktionszuwendungen; Entgelte Fraktionsgeschäftsführer*innen

179.600,00

(2024)

 

368.000,00

(2025ff.)

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024

180.000,00

84.262,50

- 71,777,50

2

2024

0,00

0,00

- 2.500,00

3

2024

202.000,00

101.957,38

- 79.557,38

1

2025 ff.

180.000,00

0,00

- 155.700,00

2

2025 ff.

0,00

0,00

- 5.000,00

3

2025 ff.

210.000,00

0,00

- 158.000,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2024

11104/50221000/00000.41400 Deckungszähler Deckungsring Personalkosten

 

2

2024

11104/50221000/00000.41400 Deckungszähler Deckungsring Personalkosten

 

3

2024

11104/50221000/00000.41400 Deckungszähler Deckungsring Personalkosten

 

1

2025 ff.

Aufnahme in die HHPlanung 2025/2026 ff.

 

2

2025 ff.

Aufnahme in die HHPlanung 2025/2026 ff.

 

3

2025 ff.

Aufnahme in die HHPlanung 2025/2026 ff.

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.05.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen