Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0935-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Tierpark Greifswald e.V.
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 01 Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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27.05.2024
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Sachdarstellung
Der Tierpark Greifswald ist ein traditioneller und unverzichtbarer Bestandteil der Greifswalder Freizeit- und Tourismusinfrastruktur und darüber hinaus ein gern und häufig beanspruchter Lern- und Erlebnisort für Schulen und Kindertagesstätten. Die Stadtverwaltung sieht dessen dauerhafte finanzielle Unterstützung als sinnvoll und notwendig an.
Der Verein trat mit der Bitte, die in die Jahre gekommene Vereinbarung mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fortzuschreiben und dabei deren Inhalte an die praktischen Gegebenheiten anzupassen, an die Stadtverwaltung heran.
Im Ergebnis der Abstimmungen liegt der Bürgerschaft die entsprechend fortgeschriebene Vereinbarung zur Beschlussfassung vor.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich nicht, da der Zuschuss, zu dessen Einstellung in den Haushaltsplan sich die Stadtverwaltung verpflichtet, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindevertretung steht.
Die Vereinbarung dient in der Summe dem gegenseitigen Bekenntnis zur wohlwollenden Zusammenarbeit.
Die Pachtverträge wiederspiegeln den aktuellen Status und sollen in den nächsten Monaten gemeinsam fortgeschrieben und harmonisiert werden.
Die Gemeindevertretung ist für die Genehmigung von Verträgen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit Mitgliedern der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse oberhalb eines Wertes von 150.000,- Euro und bei wiederkehrenden Leistungen oberhalb eines Jahreswerts von 40.000,- Euro zuständig. Herr Dr. Kerath ist als Geschäftsführer und Mitglied des Vereinsvorstandes gleichzeitig Mitglied der Gemeindevertretung.
In der Sitzung des Finanzausschusses am 06.05.2024 wurde mehrheitlich dafür plädiert, eine jährliche Dynamisierung in Höhe von 3 Prozent für den Zuschuss zu berücksichtigen. Eine entsprechende Anpassung wurde in Punkt 2 der Vereinbarung einformuliert: „Der Zuschuss wird jährlich um drei vom Hundert erhöht.“
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
NEIN |
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Finanzhaushalt |
NEIN |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
JA |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2025 ff. |
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Im Rahmen der Haushaltsplanung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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44,4 kB
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2
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öffentlich
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4,1 MB
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3
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öffentlich
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2,9 MB
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4
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öffentlich
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734,4 kB
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