Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0935-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Neufassung der Vereinbarung zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem gemeinnützigen Verein Tierpark Greifswald e.V..

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Sachdarstellung

Der Tierpark Greifswald ist ein traditioneller und unverzichtbarer Bestandteil der Greifswalder Freizeit- und Tourismusinfrastruktur und darüber hinaus ein gern und häufig beanspruchter Lern- und Erlebnisort für Schulen und Kindertagesstätten. Die Stadtverwaltung sieht dessen dauerhafte finanzielle Unterstützung als sinnvoll und notwendig an.

Der Verein trat mit der Bitte, die in die Jahre gekommene Vereinbarung mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fortzuschreiben und dabei deren Inhalte an die praktischen Gegebenheiten anzupassen, an die Stadtverwaltung heran.

Im Ergebnis der Abstimmungen liegt der Bürgerschaft die entsprechend fortgeschriebene Vereinbarung zur Beschlussfassung vor.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich nicht, da der Zuschuss, zu dessen Einstellung in den Haushaltsplan sich die Stadtverwaltung verpflichtet, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindevertretung steht.

Die Vereinbarung dient in der Summe dem gegenseitigen Bekenntnis zur wohlwollenden Zusammenarbeit.

Die Pachtverträge wiederspiegeln den aktuellen Status und sollen in den nächsten Monaten gemeinsam fortgeschrieben und harmonisiert werden.

Die Gemeindevertretung ist für die Genehmigung von Verträgen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit Mitgliedern der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse oberhalb eines Wertes von 150.000,- Euro und bei wiederkehrenden Leistungen oberhalb eines Jahreswerts von 40.000,- Euro zuständig. Herr Dr. Kerath ist als Geschäftsführer und Mitglied des Vereinsvorstandes gleichzeitig Mitglied der Gemeindevertretung.

 

In der Sitzung des Finanzausschusses am 06.05.2024 wurde mehrheitlich dafür plädiert, eine jährliche Dynamisierung in Höhe von 3 Prozent für den Zuschuss zu berücksichtigen. Eine entsprechende Anpassung wurde in Punkt 2 der Vereinbarung einformuliert: „Der Zuschuss wird jährlich um drei vom Hundert erhöht.“ 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

NEIN

 

Finanzhaushalt

NEIN

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

JA

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2025 ff.

 

 

 

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.05.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen