Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0961-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zur/zum Beigeordneten und 1. Stellvertreter*in des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 10.2 Haupt- und Personalamt/Personalabteilung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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06.06.2024
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Sachdarstellung
Die Bürgerschaft der UHGW wählt nach § 40 Absatz 1, 4 und 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die/den Beigeordnete*n und 1. Stellvertreter*in des Oberbürgermeisters. Gemäß der Hauptsatzung der UHGW § 9 Absatz 2 werden Beigeordnete für 7 Jahre und 6 Monate gewählt. Sie werden in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die reguläre Amtszeit der jetzigen Beigeordneten und 1. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters, Frau Jeannette von Busse, läuft am 30.11.2024 ab. Nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) § 3 Absatz 3 darf die Wahl frühestens sechs und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden.
Die öffentliche Stellenausschreibung der Stelle erfolgte am 03.02.2024 im überregionalen Teil der Ostsee-Zeitung, im Internet unter www.greifswald.de /Stellenangebote und öffentliche Bekanntmachungen sowie bei www.interamt.de. Die Bewerbungsfrist endete am 07.03.2024.
Drei Bewerbungen sind eingegangen. Den Fraktionen, Einzelmitgliedern und Mitgliedern der Bürgerschaft sind die Bewerber*innen zur Kenntnis gegeben und die Gelegenheit, die Bewerbungsunterlagen einzusehen, angeboten worden.
Zur Vorstellung in den Hauptausschuss am 13.05.2024 wurden Frau von Busse und Herr Lerm eingeladen. Beide stellten sich persönlich vor. Der Werdegang von Frau von Busse und von Herrn Lerm ist in der Anlage der Beschlussvorlage in Kurzform dargestellt.
Die besoldungsrechtliche Einstufung erfolgt nach der Kommunalbesoldungslandesverordnung M-V in der Besoldungsgruppe B 3. Der/Dem Beigeordneten und 1. Stellvertreter*in des Oberbürgermeisters wird nach der jeweils gültigen Fassung der Hauptsatzung der UHGW eine Entschädigung gewährt. Diese beträgt monatlich 115 Euro.
Die Anlage zur Beschlussvorlage wurde am 04.06.2024 geändert.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2024 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2024 ff. |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
1 |
11101/50211000 00100.41000 |
Dienstbezüge Beamte (hier: Beigeordnete*r) |
117.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2025 ff. |
122.000 |
0 |
+ 5.000 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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