Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetzes über Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V) wählt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

Herrn Achim Lerm

 

zum Gemeindewahlleiter.

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Sachdarstellung

Der Gemeindewahlleiter trägt im Rahmen der im Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V und in den Rechtsvorschriften nominierten Aufgaben die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Die Wahlleitung führt die Geschäfte des Wahlausschusses. Herr Lerm ist seit dem 01.05.2021 als Gemeindewahlleiter gewählt und hat seine Befähigung für die Tätigkeit als Gemeindewahlleiter bereits erfolgreich unter Beweis gestellt und soll die Tätigkeit weiter ausführen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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01.07.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen