Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald entsendet als Stellvertreter des ständigen Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Elektronische Verwaltung in M-V“

 

Herrn Karsten Pfost, Leiter der Abteilung Informations- und Kommunikationstechnik.

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Sachdarstellung

Mit Beschluss der Bürgerschaft B100-05/10 vom 22.02.2010 ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald dem Zweckverband „Elektronische Verwaltung M-V“ beigetreten. Nach der Kommunalverfassung M-V vertritt der Oberbürgermeister die Stadt in der Verbandsversammlung. Gemäß § 156 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann auch ein anderer Bediensteter mit der ständigen Vertretung betraut und bestimmt werden. Als Vertreter des ständigen Vertreters des Oberbürgermeisters wird nach § 156 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V Herr Karsten Pfost vorgeschlagen. Herr Pfost ist in der letzten Wahlperiode als Vertreter des ständigen Vertreters der Stadt tätig gewesen und verfügt somit über Erfahrungen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2024

Finanzhaushalt

Ja

2024

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

2

11404000

Dienstreisen

100

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024

300

300

-

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

Nein

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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01.07.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen