Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestimmt als Stellvertreterin des Vertreters für den Zweckverband „Kommunales Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern“

 

Frau Carolin Herlemann, Stadtverwaltungsoberinspektorin, Sachbearbeiterin Personalangelegenheiten, Haupt- und Personalamt.

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Sachdarstellung

Gemäß § 4 Abs. 2 der Verbandssatzung des Kommunalen Studieninstitutes M-V ist eine Stellvertretung des Vertreters für die Verbandsversammlung zu benennen. Nach § 156 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V sind der weitere Vertreter und seine Stellvertretung von der Vertretungskörperschaft binnen drei Monaten nach der Kommunalwahl nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren zu bestimmen. Frau Herlemann besitzt die Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst und verfügt über langjährige Erfahrungen in der Personalarbeit.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2024

Finanzhaushalt

Ja

2024

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

2

112005613100

Dienstreisen

100

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024

1000

1000

-

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

Nein

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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01.07.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen