Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetzes über Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz-LKWG M-V) wählt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

Herrn Bastian König

 

zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter.

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Sachdarstellung

Der Kommentierung zum § 9 LKWG M-V folgend, sollte die Stellvertretung der Gemeindewahlleitung aus der Verwaltung stammen und in enger Beziehung zum Gemeindewahlleiter stehen, damit häufiger Kontakt und Absprachen mit diesem möglich sind.

 

Herr Bastian König ist Sachbearbeiter Organisation und stellvertretender Abteilungsleiter der Organisationsabteilung. Seit dem 13.06.2023 ist ihm die Abteilungsleitung der Organisationsabteilung vorübergehend vertretungsweise übertragen.

 

Herr König hat seit 2021 Erfahrungen bei der Organisation und Durchführung von Wahlen erworben. Mit Beschluss der Bürgerschaft BV-V/07/0746 vom 20.04.2023 wurde Herr König als stellvertretender Gemeindewahlleiter der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gewählt. Herr König hat seine Befähigung für diese Tätigkeit erfolgreich unter Beweis gestellt und wird somit erneut für die Tätigkeit des stellvertretenden Gemeindewahlleiters vorgeschlagen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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01.07.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen