Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald legt gemäß §§ 12 und 13 der Hauptsatzung fest, dass die Berichte der dort festgelegten Beauftragten und Beiräte in der 8. Wahlperiode im Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen vorgetragen werden.

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Sachdarstellung

Gemäß Hauptsatzung muss die Bürgerschaft darüber befinden, in welchem Gremium die schriftlichen Berichte der Beauftragten und Beiräte vorgetragen werden. Da der Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen alle Themenbereich der Beauftragten umfasst und in der Vergangenheit die Beiräte als ständige Gäste anwesend waren, würde sich eine Behandlung in diesem Gremium empfehlen. Innerhalb der Ausschussarbeit kann zudem konkreter auf die Berichte eingegangen werden, als es beispielsweise in der Bürgerschaft der Fall wäre.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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01.07.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen