Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald legt die Delegierten für die Mitgliederversammlungen des Städte- und Gemeindetages M-V, die in der 8. Wahlperiode stattfinden, wie folgt fest.

 

Jeder Fraktion und Zählgemeinschaft stehen 2 Delegierte und die entsprechende Anzahl Stellvertretungen zu.

 

Die Rückmeldefrist für die Fraktionen und die Zählgemeinschaft zur Meldung der Delegierten wird auf den 15.08.2024 gesetzt.

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Sachdarstellung

Der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehen lt. Satzung des Städte- und Gemeindetages M-V 12 Delegierte für die Mitgliederversammlungen zu. Da der Oberbürgermeister Vorstandsmitglied ist, werden alle Delegierten durch die Bürgerschaft bestimmt. Da momentan 5 Fraktionen konstituiert sind und eine Zählgemeinschaft angezeigt wurde, stehen jeder Fraktion und der Zählgemeinschaft 2 Delegierte zu. Delegierte können neben Mitgliedern der Bürgerschaft auch Sachkundige oder Mitarbeitende der Verwaltung sein. Die Rückmeldefrist wurde etwas verkürzt, da die Delegierten für die 19. Mitgliederversammlung am 06. November 2024 bereits am 30. August 2024 übermittelt werden müssen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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01.07.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen