Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt als zweite Änderung ihrer Geschäftsordnung:

 

1. § 1 Abs. 5 wird folgt geändert.

 

(5) Der Sitzungsablauf und Fragen zur Geschäftsordnung werden vom Präsidium mindestens zwei Kalendertage vor den Bürgerschaftssitzungen besprochen. Dem Präsidium gehören neben dem Präsidenten/der Präsidentin und den Vizepräsidenten/den Vizepräsidentinnen auch die Fraktionsvorsitzenden und ein Sprecher/eine Sprecherin einer Zählgemeinschaft, sofern diese keine Fraktion aber mindestens vier Einzelmitglieder umfasst, an. Das Präsidium kann für besondere Anlässe ebenfalls den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin und die Ausschussvorsitzenden beteiligen. Im Einzelfall können Verwaltungsmitarbeitende in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin beratend hinzugezogen werden.

 

2. Der Begriff „Erweitertes Präsidium“ wird in §§ 2, 4, 7a, 13 und 19 jeweils in „Präsidium“ geändert.

 

3. § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert.

 

(1) Die Bildung von Fraktionen nach Maßgabe des § 23 Abs. 5 KV M-V ist unverzüglich dem Präsidenten/der Präsidentin unter Nennung des Fraktionsnamens, des Namens des Vorsitzes und der stellvertretenden Person, der weiteren Fraktionsmitglieder und, sofern vorhanden, des Namens der Geschäftsführung in Textform anzuzeigen. Jegliche Veränderungen in der Fraktionsmitgliedschaft sind von den Fraktionen ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

 

4. In § 16 Abs. 3, Satz 7 wird das Wort „vier“ in „zwei“ geändert.

 

5. § 16 Abs. 5 wird wie folgt geändert.

 

(5)  Im Rahmen der Aktuellen Stunde wird nur ein Thema besprochen. Liegen mehrere Anträge mit verschiedenen Themen vor, so entscheidet die Bürgerschaft mit Mehrheitsbeschluss, welches Thema behandelt wird. Die anderen Themen sind auf der Tagesordnung der darauffolgenden regulären Sitzungen der Bürgerschaft zwingend zu behandeln.

 

6. Das Inkrafttreten wird wie folgt geregelt.

 

Diese geänderte Geschäftsordnung tritt nach Beschluss in Kraft.

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Sachdarstellung

Zu 1.

 

Aufgrund der Novellierung der Kommunalverfassung M-V und der Anwendung des Zuteilungs- und Benennungsverfahrens kann es für Einzelmitglieder der Bürgerschaft, die sich keiner Fraktion anschließen möchten, von Vorteil sein, untereinander eine Zählgemeinschaft zu bilden. Wenn eine solche Zählgemeinschaft gleich groß oder größer einer Fraktion (mindestens 4 Sitze) ist, sollte sie zwingend in wichtige organisatorische Belange eingebunden werden. Das Präsidium ist hierfür entsprechend zuständig.

 

Zu 2.

 

Im Rahmen der Neufassung der Hauptsatzung wurde sich darauf geeinigt, den Begriff „Erweitertes Präsidium“ durch „Präsidium“ zu ersetzen. Entsprechend soll in der Geschäftsordnung verfahren werden.

 

Zu 3.

 

Im Zuge der Konstituierung 2024 hat es sich für die Kanzlei der Bürgerschaft, vor allem im Hinblick auf die Anwendung des Zuteilungs- und Benennungsverfahrens, als unzureichend erwiesen, nur den Fraktionsvorstand zu kennen. Das Nennen der Mitgliedszahl und optimalerweise der Geschäftsführung tragen zur Verbesserung der vorbereitenden Arbeiten für die Konstituierung bei.

 

Zu 4.

 

Anpassung an die bereits in § 8 beschlossene Redezeit.

 

Zu 5.

 

Aus Erfahrungen der letzten Sitzungen der 7. Wahlperiode soll dieser Passus konkretisiert werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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01.07.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen