Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0026-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuteilung der Vertreter für die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Der Präsident/Die Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Kenntnisnahme
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01.07.2024
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Beschlussvorschlag
Der Präsident/Die Präsidentin der Bürgerschaft teilt gemäß § 156 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 32a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und § 11 Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Vertreter und deren Stellvertretungen für die Verbandsversammlungen des Regionalen Planungsverbands Vorpommerns, die in der 8. Wahlperiode stattfinden, wie folgt zu.
Zählgemeinschaft CDU/IBG/AdbM – 1 Vertreter und entsprechende Stellvertretung
Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke – 1 Vertreter und entsprechende Stellvertretung
AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft – 1 Vertreter und entsprechende Stellvertretung
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – 1 Vertreter und entsprechende Stellvertretung
Zählgemeinschaft BSW/BG/FDP – 1 Vertreter und entsprechende Stellvertretung
Die Rückmeldefrist für die Fraktionen und die Zählgemeinschaften zur Meldung der Vertreter und Stellvertretungen wird auf den 31.07.2024 gesetzt.
Sachdarstellung
Der Regionale Planungsverband Vorpommern hat am 26.06.2024 der Kanzlei der Bürgerschaft nachrichtlich mitgeteilt, dass die Vertreter ebenfalls durch das Zuteilungs- und Benennungsverfahren zu vergeben sind. Das Verfahren wurde entsprechend angepasst.
Gleichzeitig wurde die Anzeige der Zählgemeinschaft CDU/IBG/AdbM berücksichtigt, woraus sich jedoch keine Veränderungen ergeben haben.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt lt. Satzung des Regionalen Planungsverbands Vorpommerns 6 ständige Vertreter. Der Oberbürgermeister ist dabei geborenes Mitglied, die weiteren 5 Vertreter werden durch die Bürgerschaft bestimmt. Da die Meldung der Vertreter lt. Satzung spätestens 2 Monate nach der Kommunalwahl erfolgen muss, ist die kurze Rückmeldefrist angezeigt.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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