Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die angehängte 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Sachdarstellung

Zu den Punkten 1-4

 

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V als Rechtsaufsichtbehörde hat im Rahmen seiner Prüfung der beschlossenen Neufassung der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nach § 5 (2) Kommunalverfassung M-V, dessen Ergebnis in Anlage 3 dargestellt ist, keine rechtlichen Bedenken geltend gemacht. Allerdings hat die Rechtsaufsichtsbehörde 3 Anmerkungen mitgeteilt, die mit Punkt 1-4 aufgegriffen werden.

 

Zu den Punkten 5-8

 

Bei der Neufassung der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch die Bürgerschaft in der 7. Wahlperiode wurden die Entschädigungen explizit nicht neu geregelt. Hintergrund war, dass die neue Bürgerschaft (8. Wahlperiode) ihre Entschädigungen für die Dauer der Wahlperiode selbst beschließen soll. In der Sitzung des Präsidiums am 28.06.2024 wurde sich auf den vorliegenden Vorschlag geeinigt. Die Veränderungen der einzelnen Zahlen sind der Anlage 4 zu entnehmen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2024 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2024 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

01

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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01.07.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen