Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0049-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Veränderung der Zuteilung der Sitze der Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Die Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Kenntnisnahme
|
|
|
11.07.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Präsidentin der Bürgerschaft teilt gemäß § 32a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 19 (2) Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und § 11 Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die 9 Sitze der Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow wie folgt neu zu.
Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke – 1 Sitz
Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratische Konservative-IBG-AdbM – 2 Sitze
AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft – 2 Sitze
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – 1 Sitz
Zählgemeinschaft BSW/BG/FDP – 1 Sitz
CDU-Bürgerschaftsfraktion –1 Sitz
Fraktion Alternative Liste*Tierschutz*PARTEI – 1 Sitz
Die Rückmeldefrist für die Fraktionen und die Zählgemeinschaft zur Besetzung der Sitze und Benennung der jeweiligen Stellvertretung(en) wird auf den 31.08.2024 gesetzt.
Sachdarstellung
Am 08.07.2024 wurde der Präsidentin der Bürgerschaft die neue Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratische Konservative-IBG-AdbM angezeigt. Die Zuteilung wurde entsprechend ergänzt.
Die AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft und die Zählgemeinschaft BSW/BG/FDP haben jeweils einen Sitz verloren.
In der Sitzung der Bürgerschaft am 01.07.2024 teilte die Präsidentin der Bürgerschaft gemäß der im Beschlussvorschlag genannten Rechtsgrundlagen die Sitze der Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow nach damaligem Verhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zu.
Am 03.07.2024 erklärten 5 ehemalige Mitglieder der CDU-Bürgerschaftsfraktion ihren Fraktionsaustritt gegenüber der Präsidentin.
Gemäß § 32a Absatz 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern sind die Sitze der Gremien bei verändertem Verhältnis zwischen den Fraktionen und Zählgemeinschaften in öffentlicher Sitzung neu zu vergeben.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
|
Finanzhaushalt |
Nein |
|
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|