Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0060-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Veränderung der Zuteilung der Sitze des Aufsichtsrates der Stadtwerke Greifswald GmbH
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Die Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Kenntnisnahme
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11.07.2024
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Beschlussvorschlag
Die Präsidentin der Bürgerschaft teilt gemäß § 32a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 11 Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Sitze des Aufsichtsrates der Stadtwerke Greifswald GmbH wie folgt neu zu.
Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke – Platz 1 und 8
Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratische Konservative-IBG-AdbM – Platz 2 und 9
AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft – Platz 3 und 10
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Platz 4 und 11
Zählgemeinschaft BSW/BG/FDP – Platz 5 und 12
CDU-Bürgerschaftsfraktion – Platz 6
Fraktion Alternative Liste*Tierschutz*PARTEI – Platz 7
Die Rückmeldung der Fraktionen und der Zählgemeinschaft zur Besetzung der Sitze soll zum 15.08.2024 erfolgen. Die letzte Frist zur Abgabe der vollständigen persönlichen Daten ist der 31.08.2024.
Sachdarstellung
Am 08.07.2024 wurde der Präsidentin der Bürgerschaft die neue Fraktion Christlich Demokratische Konservative-IBG-AdbM angezeigt. Die Zuteilung wurde entsprechend ergänzt.
Die Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke und die AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft haben jeweils einen Platz verloren.
In der Sitzung der Bürgerschaft am 01.07.2024 teilte die Präsidentin der Bürgerschaft gemäß der im Beschlussvorschlag genannten Rechtsgrundlagen die Sitze des Aufsichtsrates der Stadtwerke Greifswald GmbH nach damaligem Verhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zu.
Am 03.07.2024 erklärten 5 ehemalige Mitglieder der CDU-Bürgerschaftsfraktion ihren Fraktionsaustritt gegenüber der Präsidentin.
Gemäß § 32a Absatz 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern sind die Sitze der Gremien bei verändertem Verhältnis zwischen den Fraktionen und Zählgemeinschaften in öffentlicher Sitzung neu zu vergeben.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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