Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1. Die Umsetzung des geplanten Neubaus Bauhof am Helmshäger Berg im Kernhaushalt mit der in der LPH 3 erstellten Entwurfsplanung des Architekturbüros matrix architektur GmbH bzw. weiterer Fachplaner*innen mit Stand vom 19.07.2024 (Anlage1) mit dem derzeit geschätzten Baukostenvolumen von ca. 24 Mio. Euro.

 

2. Die Bauleistungen für den Neubau Bauhof werden entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften losweise ausgeschrieben und der Oberbürgermeister im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zur Zuschlagserteilung ermächtigt.

 

3. Das Bauvorhaben hat dem Baustandard entsprechend der Zertifizierung nach DGNB in Gold zu entsprechen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

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Sachdarstellung

Die Beschlussvorlage soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden, s.d. der Hauptausschuss der

Verwaltung den Auftrag zur weiteren Umsetzung des Bauvorhabens „Neubau Bauhof“ grds. erteilt und dieses unverzüglich weiter realisiert werden kann. Gemäß Kommunalverfassung hat die Gemeindevertretung über die Einleitung von Vergabeverfahren zu entscheiden, die nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zuzuordnen sind. Aufgrund der Bedeutung und des Umfangs der Baumaßnahme Neubau Bauhof Am Helmshäger Berg wird diese nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zugeordnet. Für die anschließende Entscheidung über die Zuschlagserteilung nach durchgeführtem Vergabeverfahren wird dann keine Beteiligung der politischen Gremien mehr notwendig sein, soweit sich die Ausschreibungsergebnisse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewegen.

 

Zu 2.

Es ist geplant im Oktober 2024 die LP 6 zu beauftragen. In der LP 6 werden die Leistungsverzeichnisse für die einzelnen zu vergebenden Baulose erarbeitet. Die Veröffentlichung der Ausschreibung soll zeitnah erfolgen, sobald die Leistungsverzeichnisse erstellt sind.

In der Haushaltsplanung ab 2025 sind für das Vorhaben derzeit ca. 24 Mio. Euro veranschlagt.

 

Zu 3.

Die Einhaltung des Standards DGNB in Gold ist kein Zuschlagskriterium, sondern gibt vor, wie die Leistungsverzeichnisse zu erstellen sind, damit dieser Standard eingehalten wird. Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Daneben werden ohnehin Nachweispflichten für die Bieter auferlegt, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6a VOB/A oder § 6a EU VOB/A belegen und seitens der Verwaltung zu prüfen sind. So kann der Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt werden. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können Bestätigungen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, die Vorlage von Jahresabschlüssen, eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder auch der Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatz gefordert werden. Auch können zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben und Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verlangt werden. Die Abfrage von Angaben über Fachkräfte und deren berufliche Befähigung, technische Ausrüstung, und andere Informationen, die für die Umsetzung des Vergabeverfahrens von Bedeutung sind, ist ebenso möglich. Diese Aufzählung der Nachweise ist nur beispielhaft und nicht abschließend.

Aufgrund der Bedeutung hat die Bürgerschaft über die Einleitung und Ausgestaltung des

Vergabeverfahrens als wichtige Angelegenheit zu entscheiden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2024ff

Finanzhaushalt

Ja

2024ff

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

6

11403/09610000/

09610.40005

(11403-M00014)

Konzentration und Modernisierung Bauhof

24.103.092

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024

0,00

1.809.779,61 (EMÜ 2023)

1.784.563,44

25.216,17

 

2025

8.732.000,00

0,00

8.732.000,00

 

2026

12.654.000,00

0,00

12.654.000,00

 

2027

1.098.000,00

0,00

1.098.000,00

 

2028

43.000,00

0,00

43.000,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2027ff

11403000/52314200/77100.50011

2.900,00

Wartungen

2.900,00

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

x

 

 

 

Begründung:

 

Mit dem Neubau am Helmshäger Berg werden die Bestandsgebäude mit ihren schlechten bauphysikalischen Eigenschaften außer Betrieb genommen. Der Energiebedarf wird pro m2 Nutzfläche deutlich herabgesenkt. Zudem sieht das Energiekonzept eine Hackschnitzelheizung vor, die die bei den Arbeiten des Bauhofes zwangsläufig anfallenden Reste von Grünschnitt kostenlos verwertet. Daneben übernimmt eine Wärmepumpe in der Übergangszeit sowie bei Ausfällen aufgrund von Wartungen oder Reparaturen den Betrieb. Weiterhin soll eine PV-Anlage auf dem Dach der Fahrzeughalle installiert werden, die den Eigenbedarf im Betrieb decken kann, s.d. bei vollem Ertrag keine Entnahme aus dem Netz erfolgen muss.

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.09.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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03.09.2024 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

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16.09.2024 - Hauptausschuss (HA) - geändert beschlossen