Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0011
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe / Auszahlung für die Erschließungsmaßnahme „Kuh- und Roßmühlenstraße“ im SSV 161 „Innenstadt und Fleischervorstadt“
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.1 Stadtbauamt/Abteilung Bauverwaltung
- Beteiligt:
- 02.1 Stabsstelle Stadtsanierung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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02.09.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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16.09.2024
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Sachdarstellung
Entsprechend § 6 Abs. 4 Nr. 2 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist bei außerplanmäßigen Auszahlungen oberhalb der Wertgrenze von 100.000,00 € bis einschließlich 500.000,00 € die Genehmigung des Hauptausschusses einzuholen.
Die Durchführung des Einzelvorhabens „Umgestaltung Kuh- und Roßmühlenstraße“ erfolgte aus Mitteln des Städtebaulichen Sondervermögens 161 „Innenstadt und Fleischervorstadt“.
Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V stimmte dem Antrag auf Förderung der Einzelmaßnahme Umgestaltung Kuh- und Roßmühlenstraße gemäß E 6.3 StBauFR mit Schreiben vom 17. Mai 2021 zu. Demnach belaufen sich die nicht zuwendungsfähigen Ausgaben auf 180.496,50 Euro. Dem Sondervermögen wurden bisher 180.000,00 Euro zugeführt.
Im Zuge der förderrechtlichen Abrechnung gegenüber dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern ist bekannt geworden, dass Ausgaben von insgesamt 331.081,44 Euro nicht zuwendungsfähig sind. Im Haushalt 2024 der UHGW sind die fehlenden Mittel der nicht zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 102.000,00 Euro nicht eingestellt. Letzter Termin für die Erbringung des zusätzlichen gemeindlichen Eigenanteils ist der Tag der Übergabe der nutzungsfähigen baulichen Anlage. Die Übergabe erfolgte mit baulicher Abnahme am 29.08.2023.
Zur Vermeidung der Erhebung eines Vorteilsausgleiches durch das Landesförderinstitut ist die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 102.000,00 € zwingend erforderlich.
Als Deckungsquelle werden die im Kernhaushalt geplanten Mittel der Komplementäranteile des Städtebaulichen Sondervermögens 161 „Innenstadt und Fleischervorstadt“ vorgeschlagen. Durch Verzögerungen bei der Durchführung der Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet „Innenstadt und Fleischervorstadt“ werden die veranschlagten Mittel in 2024 nicht vollumfänglich abgerufen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
nein |
2024 |
Finanzhaushalt |
ja |
2024 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
05 |
51103000 / 09110000 09110.40008 |
Kuhstraße/Rossmühlenstraße Gehweg - Eigenanteile, nff. Kosten |
102.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2024 |
0,00 |
0,00 |
-102.000,00 |
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|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2024 |
51103000 /01920000 01920.40000 SSV 161 - SG Innenstadt / Fleischervorstadt |
102.000,00 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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