Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt die außerplanmäßige Ausgabe/Auszahlung in Höhe von 102.000,00 Euro für die Erschließungsmaßnahme „Kuh- und Roßmühlenstraße“ im Städtebaulichen Sondervermögen 161 „Innenstadt und Fleischervorstadt“.

Reduzieren

Sachdarstellung

Entsprechend § 6 Abs. 4 Nr. 2 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist bei außerplanmäßigen Auszahlungen oberhalb der Wertgrenze von 100.000,00 € bis einschließlich 500.000,00 € die Genehmigung des Hauptausschusses einzuholen.

 

Die Durchführung des Einzelvorhabens „Umgestaltung Kuh- und Roßmühlenstraße“ erfolgte aus Mitteln des Städtebaulichen Sondervermögens 161 „Innenstadt und Fleischervorstadt“.

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V stimmte dem Antrag auf Förderung der Einzelmaßnahme Umgestaltung Kuh- und Roßmühlenstraße gemäß E 6.3 StBauFR mit Schreiben vom 17. Mai 2021 zu. Demnach belaufen sich die nicht zuwendungsfähigen Ausgaben auf 180.496,50 Euro. Dem Sondervermögen wurden bisher 180.000,00 Euro zugeführt.

 

Im Zuge der förderrechtlichen Abrechnung gegenüber dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern ist bekannt geworden, dass Ausgaben von insgesamt 331.081,44 Euro nicht zuwendungsfähig sind. Im Haushalt 2024 der UHGW sind die fehlenden Mittel der nicht zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 102.000,00 Euro nicht eingestellt. Letzter Termin für die Erbringung des zusätzlichen gemeindlichen Eigenanteils ist der Tag der Übergabe der nutzungsfähigen baulichen Anlage. Die Übergabe erfolgte mit baulicher Abnahme am 29.08.2023.

 

Zur Vermeidung der Erhebung eines Vorteilsausgleiches durch das Landesförderinstitut ist die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 102.000,00 € zwingend erforderlich.

 

Als Deckungsquelle werden die im Kernhaushalt geplanten Mittel der Komplementäranteile des Städtebaulichen Sondervermögens 161 „Innenstadt und Fleischervorstadt“ vorgeschlagen. Durch Verzögerungen bei der Durchführung der Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet „Innenstadt und Fleischervorstadt“ werden die veranschlagten Mittel in 2024 nicht vollumfänglich abgerufen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

2024

Finanzhaushalt

ja

2024

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

05

51103000 / 09110000

09110.40008

Kuhstraße/Rossmühlenstraße Gehweg - Eigenanteile, nff. Kosten

102.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024

0,00

0,00

-102.000,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2024

51103000 /01920000

01920.40000

SSV 161 -  SG Innenstadt / Fleischervorstadt

102.000,00

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

02.09.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

16.09.2024 - Hauptausschuss (HA) - ungeändert beschlossen