Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

  1. hebt den Beschluss zur Annahme einer Spende in Höhe von 1000,00 € von der Kanzlei „Hardtke, Svensson & Partner“ für den Hort der Karl-Krull-Schule (BV-V/07/0717) vom 30.01.2023 auf und

 

  1. beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 1000,00 € für den Hort der Karl-Krull-Schule vom „Förderverein Pommersche Heimat e.V.“.

 

Die Geldspende ist nicht zweckgebunden und steht zur freien Verfügung.

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Sachdarstellung

In der Beschlussvorlage BV-V/07/0717 wurde die Kanzlei „Hardtke, Svensson & Partner“ als Spendengeber benannt. Eingegangen ist die o.g. Spende jedoch vom „Förderverein Pommersche Heimat e.V.“. Diese Diskrepanz wird mit dem neuen Beschluss behoben.

Der Beschluss zur Annahme einer Spende ist gem. § 44 Abs. 4 KV M-V notwendig. Die Spende hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen auf den Kernhaushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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16.09.2024 - Hauptausschuss (HA) - ungeändert beschlossen