Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0081
Grunddaten
- Betreff:
-
Keine Cannabis Social Clubs in städtischen Immobilien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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04.09.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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16.09.2024
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, keinerlei städtische Immobilien und Liegenschaften für den Betrieb von Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) gemäß Cannabisgesetz (CanG) bereitzustellen. Bei Unternehmen mit Beteiligung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, namentlich der WITENO GmbH, sind entsprechende Beschlüsse über die Gesellschafterversammlung herbeizuführen.
Beschlusskontrolle: Bürgerschaft am 25.11.2024
Sachdarstellung
Am 01.04.2024 trat das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft, welches u.a. die Gründung von Anbauvereinigungen (auch Cannabis Social Clubs bzw. Cannabis Clubs genannt) zum gemeinschaftlichen Eigenanbau, Weitergabe und Entgegennahme von Cannabis ermöglicht. Bereits im März 2024, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes, gab es Medienberichte, dass ein entsprechender Club in angemieteten Räumlichkeiten des durch die WITENO GmbH betriebenen „Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie (Z4)“ entstehen sollte. Verhindert wurde dies nur durch den mangelnden Abstand zum nahegelegenen Spielplatz im Rosengarten, da laut CanG zu einem solchen 200m Abstand bestehen müssen. Ende August wurde nun bekannt, dass der Betrieb des Cannabis Clubs „SoChill Green“ durch das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) genehmigt wurde. Ort des Betriebs soll das ebenfalls durch WITENO betriebene Technologiezentrum Vorpommern (TZV) in der Stadtrandsiedlung sein.
Cannabis ist eine Droge mit potentiell massiven gesundheitlichen Schäden für ihre Nutzer, gerade Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Greifswald als familienfreundliche Stadt sollte die bundesgesetzliche Fehlentwicklung einer Verharmlosung und Legalisierung von Cannabis nicht noch aktiv fördern, auch nicht seine städtischen Gesellschaften wie die WITENO GmbH. Beim Betriebsort TZV stellen sich auch einige weitere spezifische Fragen: Entspricht der privatnützige Anbau von Cannabis durch einen Verein wirklich der Zweckbestimmung eines mit öffentlichen Fördermitteln errichteten Gebäudes zur Wirtschaftsförderung insbesondere im Technologiebereich? Sollte der Anbau hingegen de facto unternehmerisch erfolgen, handelt es sich dann überhaupt noch um eine „Anbauvereinigung“ gemäß Cannabisgesetz? Wie würde die UHGW dies sicherstellen?
Aufgrund dieser rechtlichen wie insgesamt der genannten grundsätzlichen Erwägungen sollten weder die Stadt selbst noch ihre Gesellschaften Immobilien und Liegenschaften für den Betrieb von Anbauvereinigungen bereitstellen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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