Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, ein Konzept zum Schutz vor Starkregenereignissen vorzulegen und in diesem Zusammenhang die Beauftragung eines Gutachtens zu prüfen, das bereits erfolgte Maßnahmen evaluiert und weitere präventive Maßnahmen, so u.a. zu Entsiegelungspotentialen in der Stadt, eruiert.

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Sachdarstellung

Extreme Wetterereignisse werden auf Grund der Erderwärmung immer weiter zunehmen. Erst im Juli dieses Jahres standen auch in Greifswald ganze Straßenzüge wie der Dubnarring, die Makarenkostraße, die Wollweberstraße und der Südbahnhof unter Wasser. Die Folge waren liegen gebliebene Autos, geflutete Keller und mehrere Feuerwehreinsätze.

 

Ergebnisse der Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes zeigen, dass sich Kommunen deutschlandweit an diese Starkregenfälle gewöhnen und Maßnahmen zum Schutz ergreifen müssen.

Starkregenschutz ist wie der Schutz vor sämtlichen Extremwetterereignissen eine Gemeinschafts-aufgabe, die eine Kommune immer nur effektiv in Kooperation mit ihrer Bevölkerung bewältigen kann.

 

Konkrete Maßnahmen, die von der Stadt bereits betrieben werden und wurden, umfassen u.a. die Öffnung und Entlastung von Gräben, die Schaffung von Zwischenspeichern wie Gründächern, der Neubau von Pump- und Schöpfwerken sowie die Renaturierung des Ketscharinbachs. Auch die Entsiegelung von Flächen ist eine solche Maßnahme. In einem aktuellen kommunalen Vergleich weist die Stadt Greifswald mit einem Anteil von 46,21% versiegelter Flächen und nur 2,12 m3 Grünvolumen pro Quadratmeter aber deutschlandweit und MV-weit einen immer noch besonders hohen Versiegelungsgrad auf. Versiegelte Flächen verhindern die natürliche Versickerung von Regenwasser und können so zu Überlastungen des Kanalnetzes und einem erhöhtem Hochwasserrisiko führen. Es besteht hier also u.a. ein Nachholbedarf Flächen zu entsiegeln, dies muss in der Stadtentwicklung berücksichtigt also stärker berücksichtigt werden.

 

Ein umfassendes Konzept zum Schutz vor Starkregenereignissen kann u.a. solche Entsiegelungsmaßnahmen stärker berücksichtigen, erklären und hierfür Akzeptanz schaffen, umfasst aber auch die Möglichkeiten von privater Vorsorge und bindet so die Greifswalderinnen und Greifswalder aktiv und mündig in diese schwierige Gemeinschaftsaufgabe ein.

 

Denn eine aktuelle Evaluation des Projektes Regen//Sicher des Bundesumweltamtes zeigt: Wenn klar kommuniziert wird, dass eine effektive Starkregenvorsorge in der gemeinsamen Verantwortung der Kommune und der Bevölkerung liegt, fördert dies auch die Motivation zur Eigenvorsorge durch die Bürgerinnen und Bürger. In den Modellstädten Worms, Lübeck und Elsterwerda/ Bad Liebenwerda entstanden so durch Kommunikations- und Aktivierungsangebote eine gemeinsame Starkregenvorsorge von Stadt und Stadtbevölkerung.

 

Als Grundlage für ein solches in die Zukunft entwickeltes Konzept, ist ein Gutachten zu prüfen, dass bisherige Maßnahmen evaluiert aber auch schon konkrete Potenziale für die Bewältigung dieser schwierigen Gemeinschaftsaufgabe benennt, so etwa bei der Entsiegelung von Flächen, wie die möglichen Leitfragen im Anhang verdeutlichen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 

 

Begründung:

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.09.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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03.09.2024 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - vertagt

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16.09.2024 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

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30.09.2024 - Bürgerschaft (BS) - vertagt

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29.10.2024 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt