Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0001
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2023 des Abwasserwerkes Greifswald - Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasserwerk Greifswald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Werksausschuss Abwasserwerk Greifswald, Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
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Beratung
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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02.09.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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16.09.2024
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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30.09.2024
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 des Abwasserwerkes Greifswald – Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht wird mit
einer Bilanzsumme von 81.485.615,21 €
einem Eigenkapital von 20.093.007,41 €
und einem Jahresüberschuss von 560.974,97 €
festgestellt.
- Aus dem Jahresüberschuss werden
- der zweckgebundenen Rücklage 252.000 € zugeführt,
- der Restbetrag in Höhe von 308.974,97 € wird auf neue Rechnung vorgetragen
und
- zum Verlustausgleich
im Bereich öffentliche Straßenentwässerung 188.427,09 € und
im Bereich gemeindliche Gewässerbewirtschaftung 192.605,34 € der allgemeinen Rücklage entnommen.
- Der Lagebericht 2023 wird genehmigt. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
- Die Bürgerschaft nimmt die Beauftragung der BRB Revision und Beratung oHG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft (Sitz in Schwerin) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Abwasserwerkes zur Kenntnis. Die Bestätigung durch den Landesrechnungshof steht noch aus.
Sachdarstellung
Laut Eigenbetriebssatzung des Abwasserwerkes Greifswald (AWG) ist der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht, die Verwendung des Jahresgewinns sowie die Entlastung der Betriebsleitung durch die Bürgerschaft festzustellen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes wurden die Formulare entsprechend der Eigenbetriebsverordnung M-V verwendet.
Der Jahresabschluss 2023 ist von BRB Revision und Beratung oHG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft (Sitz in Schwerin) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz haben zu keinen Einwendungen geführt.
Das Abwasserwerk Greifswald schließt das Jahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 560.974,97 € ab. Im Vergleich zum Planansatz verbessert sich der Ergebnishaushalt 2023 der UHGW um 175 T€. Der Finanzhaushalt der UHGW wird 2023 ebenfalls entlastet, hier in Höhe von 810.400 €. Hintergrund ist, dass sich die Umsetzung von Investitionsmaßnahmen beim Abwasserwerk im Bereich 3 (Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung) in kommende Haushaltsjahre verschiebt. Das Abwasserwerk hat daher weniger Finanzmittel aus dem städtischen Haushalt zur Aufgabenerfüllung im Bereich 3 gebraucht, als ursprünglich in Höhe von 1.237.000 € geplant.
Die Finanzierung der Aufgaben in den Bereichen Öffentliche Straßenentwässerung und Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung erfolgt seit 01.01.2023 durch eine jährliche Eigenkapitalzuführung aus dem städtischen Haushalt ans Abwasserwerk. Die negativen Jahresergebnisse beider Bereiche werden durch eine Entnahme aus der Rücklage im Folgejahr ausgeglichen. Die Höhe der Eigenkapitalzuführung richtet sich nach der Wirtschaftsplanung und ggf. der unterjährigen Entwicklung, eine jährliche "Spitzabrechnung" von Investitionsmaßnahmen und Aufwendungen erfolgt jedoch nicht mehr. Nicht verbrauchte Mittel werden vom Abwasserwerk im kommenden HH-Jahr eingesetzt bzw. zusätzlicher Bedarf des AWG im Folgejahr durch eine erhöhte EK-Zuführung ausgeglichen.
Im negativen Jahresergebnis des Bereich 3 „Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung" sind Abschreibungen in Höhe von 88 T€ enthalten. Mit der Übertragung der (Alt)Anlagen der Gemeindlichen Gewässerbewirtschaftung von der UHGW an das AWG zum 01.01.2021 werden die Abschreibungen nicht mehr im Kernhaushalt, sondern beim AWG gebucht und ebenfalls über eine Rücklagenentnahme ausgeglichen.
Der Soll-/Ist-Vergleich zum Wirtschaftsplan 2023 (Finanz- und Erfolgsplan) ist als Anlage dem Beschluss beigefügt.
Die Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 252 T€ basiert auf dem Beschluss der Bürgerschaft B319-21/06 vom 06.11.2006. Sie ergibt sich der Höhe nach aus den Auflösungsbeträgen der Zuschüsse und Abwasserabgabe.
Weitergehende Erläuterungen zum Jahresabschluss sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 kann im Abwasserwerk, Gützkower Landstraße 19 - 21 in 17489 Greifswald eingesehen werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2023 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2023 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
11 |
62300-47600000 / 99996.00306 |
Finanzerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung-Gewinn AWG |
560.974,97 |
|
2 |
11 |
62300000-12110000/78731000 62300-M00003 |
Eigenkapitalzuführung |
426.600,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2023 |
386.000,00 |
|
+ 174.974,97 |
|
2 |
2023 |
1.237.000,00 |
|
+810.400,00 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,7 MB
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