Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bevollmächtigt den Oberbürgermeister zu folgender Beschlussfassung in einer notariell zu beurkundenden Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Greifswald GmbH (SWG):

 

1. Die in der Jahresbilanz der Stadtwerke Greifswald GmbH (SWG) zum 31.12.2023 ausgewiesene zweckgebundene Gewinnrücklage wird in Höhe von 3.429.994,40 € in Stammkapital umgewandelt. Weiterhin wird aus der zum 31.12.2023 dotierten Gewinnrücklage in Höhe von 22.882.669,11 € ein Teilbetrag in Höhe von 11.570.005,60 € in Stammkapital umgewandelt. Das Stammkapital der Stadtwerke Greifswald GmbH erhöht sich somit von bisher 35.000.000,00 € um 15.000.000,00 € auf 50.000.000,00 €.

 

2.Die Kapitalerhöhung wird, wie folgt, ausgeführt:

a) Der Nennbetrag des von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gehaltenen Geschäftsanteils in Höhe von 35.000.000,00 € wird um 15.000.000,00 € auf 50.000.000,00 € erhöht.

b) Der erhöhte Geschäftsanteil ist vom Beginn des bei der Kapitalerhöhung im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres am Gewinn der Gesellschaft beteiligt.

 

3. Der § 4 des Gesellschaftsvertrages wird geändert und lautet zukünftig, wie folgt: "Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 50.000.000,00 (in Worten: Euro Fünfzigmillionen)."

 

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Sachdarstellung

Seit der letzten Stammkapitalerhöhung im Jahr 2018 (auf Basis des Jahresabschlusses 2017) erhöhte sich in der SWG das Anlagevermögen zum Stichtag 31.12.2023 von 104,3 Mio. € auf 136,3 Mio. €, das Eigenkapital von 41,3 Mio. € auf 69,8 Mio. € sowie die Bilanzsumme von 139,0 Mio. € auf 219,6 Mio. €.

 

Dem vorgeschlagenen Stammkapitalerhöhungsbeschluss liegt der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 zugrunde.

 

Aus den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinnrücklagen sollen 15,0 Mio. € in Stammkapital umgewandelt werden. Innerhalb des Eigenkapitals der Stadtwerke erfolgt damit eine bilanzmäßige Umgliederung des Eigenkapitals, die einen Teilbetrag der Rücklagen in haftendes Stammkapital der Gesellschaft überführt. Dieses wird damit im Verhältnis zwischen Stammkapital und Bilanzsumme von derzeit 15,9 % auf ca. 22,8 % erhöht.

 

Nachstehend sind der Stand des Eigenkapitals aus dem Jahresabschluss 2023 sowie die Veränderung durch die Erhöhung ausgewiesen:

 

 

31.12.2023

Änderung

nach Erhöhung

Stammkapital

35.000.000,00 €

+15.000.000,00 €

50.000.000,00 €  

Gewinnrücklagen

26.312.663,51 €

 

 

Davon zweckgebundene Rücklage

  3.429.994,40 €

-3.429.994,40 €

 

davon andere Gewinnrücklagen

22.882.669,11 €

-11.570.005,60 €

19.812.663,51 €*

Jahresüberschuss 2023 zzgl. Gewinnvortrag 2022

  8.527.278,18 €

 

 

Gewinnvortrag aus 2023

 

27.278,18 €

27.278,18 €*

Eigenkapital gesamt

69.839.941,69 €

 

69.839.941,69 €

*Mit Feststellung des Jahresabschlusses wurden aus dem Jahresüberschuss 2023 unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus 2022 den Gewinnrücklagen € 8.500.000,00 Mio. zugeführt und der Rest vorgetragen.

 

In den vergangenen fünf Jahren wurden erhebliche Investitionen in die Erzeugungsanlagen der Stadtwerke Greifswald mit einer Höhe von € 36,5 Mio. getätigt. Diese dienten primär zur Umsetzung der Wärmestrategie durch innovative KWK-Systeme, kombiniert mit Solarthermie, Großwärmepumpe sowie Elektroheizkessel (Power to Heat). Damit wird zum einen der Wärmebedarf in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sichergestellt, zum anderen soll darüber die Dekarbonisierung der Fernwärme vorangetrieben werden.

 

Auch in den kommenden Jahren sind weitere erhebliche Investitionen notwendig, um die Fernwärme laut der gesetzlichen Vorgaben zur Kommunalen Wärmeplanung bis zum Jahr 2045 100 % klimaneutral zu erzeugen. Dieser Anspruch wird zudem durch das Ziel der UHGW, bis zum Jahre 2035 klimaneutrale Stadt zu werden, erhöht. Für den Zeitraum bis 2028 sind 30,6 Mio. € an Investitionen geplant, u. a. in die Erzeugung von erneuerbarem Strom aus Wind und Photovoltaik.

 

Darüber hinaus sind weitere Investitionen notwendig, um die Transformation auch in den Netzen voranzutreiben. Allein in den nächsten fünf Jahren werden die Stadtwerke Greifswald 55,3 Mio. € in die Netze investieren. Die Stromnetze in Greifswald erfahren grundlegende Veränderungen (Verstärkung und Erweiterung) durch die Anforderungen hinsichtlich des Zubaus von erneuerbaren Energien (PV-Anlagen und Wärmepumpen), dem immer größer werdenden Ausbau der Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität, für die Stromanschlüsse der Wärmepumpen sowie für den Ausbau der Digitalisierung und des Redispatch.

 

Die bisher zur Verfügung stehenden staatlichen Förderprogramme, bspw. die „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ (BEW) oder bestimmte KfW-Darlehen/-zuschüsse, decken nur einen überschaubaren Anteil des Investitionsrahmens für die Transformation des Wärmesektors ab. Zur Finanzierung der vorgenannten Investitionen ist deshalb ein hoher finanzieller Eigenanteil zu erbringen, um den Verschuldungsgrad der SWG auf einem Niveau unterhalb des von den Banken geforderten Grades von 4,5 zu halten. Zum 31.12.2023 beträgt dieser zwar 1,5, wird sich aber voraussichtlich mit zunehmenden Darlehensverbindlichkeiten als Folge der Investitionsausgaben und geringeren Jahresüberschüssen in den nächsten Jahren der 4,5 Marke annähern.

 

Daneben ist auch die Eigenkapitalentwicklung der SWG entscheidend für die Bewertung der Bonität gegenüber den Banken und die Beibehaltung der Notenbankfähigkeit bei der Bundesbank. Anzustreben ist eine Eigenkapitalquote über 30 %. Zum 31.12.2023 betrug die Eigenkapitalquote der SWG 31,8 % und steigt laut Plan bis auf 36,5 % an. 

 

Die anteilige Höhe des Stammkapitals am Eigenkapital soll erhöht werden, weil Stammkapital bei vielen Banken im Rating ein stärkeres Gewicht als Gewinnrücklagen hat und sich positiv auf die Verzinsung der Darlehen auswirken kann.

 

Der Aufsichtsrat hat die Erhöhung des Stammkapitals in seiner Sitzung am 12.07.2024 empfohlen.

 

Da das Stammkapital im Gesellschaftsvertrag ausgewiesen ist, ist dieser in § 4 entsprechend zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag wird zudem an die geänderten Regelungen der KV M-V angepasst.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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02.09.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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16.09.2024 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

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30.09.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen