Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0074-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt:

Die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat auf dem Anweisungswege zu gewährleisten, dass sich städtische Einrichtungen und Betriebe im Schriftlichen wie Mündlichen konsequent an die Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung halten, der Verfremdung der deutschen Sprache als Bestandteil der kulturellen Identität entgegenwirken und das Improvisieren mit sogenannter Gendersprache zu vermeiden haben.

Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die Maßgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung und der Erlass der Kultusministerkonferenz den mündlichen wie schriftlichen Sprachgebrauch bestimmen, weil sie den Erfordernissen einer sprachlichen Widerspieglung der Geschlechtergerechtigkeit hinlänglich entsprechen und gesamtgesellschaftlich akzeptiert sind.

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Sachdarstellung

Die Einhaltung einer verpflichtenden Normsprache ist mit Blick auf Gerechtigkeit – Geschlechtergerechtigkeit prioritär eingeschlossen – von besonderer Bedeutung. Einer ideologisch motivierten Forcierung des Gebrauchs vermeintlich geschlechtergerechter Morphologie in der Wortbildung ist jedoch entgegenzuwirken.

Für Veränderungen der deutschen Sprache im Sinne sogenannter Gendersprache gibt es keine Mehrheit in der Bevölkerung.

Im Gegenteil: Nahezu zwei Drittel lehnen nach aktuellen Umfragen eine gendersensible Sprache ab. Gendersprache entspricht mitnichten dem Grundrecht auf Gleichberechtigung oder auch nur dem Diskriminierungsverbot von Grundgesetz und Landesverfassung.

Sie eint nicht, sondern spaltet.

Ministerien, Ämter und Behörden setzen und sichern Normen für das gesellschaftliche Leben. Diesem Ansatz folgend, hat etwa das Bildungsministerium Schleswig-Holsteins bereits einen Erlass formuliert, der darauf verweist, dass das Gender-Sternchen oder auch der Gender-Unterstrich nicht zum Regelwerk der deutschen Rechtschreibung gehören. Kürzlich hat die Kultusministerkonferenz den Sonderzeichen zum Gendern an Schulen und in Behörden einen Riegel vorgeschoben. Bayern und Sachsen-Anhalt haben als Reaktion auf den Erlass der KMK das Gendern verboten. Ab Beginn des neuen Schuljahres wird in Sachsen das Verwenden von Gendersternchen oder dem Binnen-I in Schularbeiten geahndet. Schüler, die in schriftlichen Arbeiten gendern, müssen mit einer negativen Bewertung der Schreibleistung rechnen.

Die einschlägige linguistische Fachliteratur hat die Problematik vermeintlich gendergerechten Sprechens umfassend analysiert und verweist grundsätzlich stets darauf, dass die grammatischen Genera eben nicht mit dem biologischen Geschlecht zu verwechseln sind.

Ferner werden mit dem Gebrauch der gendergerechten Sprache und damit mit der Verkomplizierung der Alltagssprache zahlreiche Menschen ausgegrenzt, denen das Sprechen und Schreiben aus verschiedenen Gründen schwerfällt, die Seh- und Hörbehinderungen haben oder die als Einwanderer die deutsche Sprache erlernen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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30.09.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen