Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0078-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Sportplatz Hainstraße sicherstellen
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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30.09.2024
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beauftragt die Verwaltung, die gegenüber dem HSG Universität Greifswald e.V. erteilte Förderzusage zum Zwecke der Sanierung des Sportplatzes Hainstraße dadurch zu erhöhen, dass in die Haushaltsplanung 2025/2026 zusätzliche Zuwendungen in Höhe von 60.000 EUR eingeplant werden, um entstandene Kostensteigerungen auszugleichen.
Sachdarstellung
Der HSG e.V. ist Pächter des stadteigenen Sportplatzes Hainstraße. Der Sportplatz ist zur Sanierung vorgesehen. Der HSG e.V. hat Fördermittel des Landesportbundes, welche über das LFI ausgereicht werden, zum Zwecke der Sanierung eingeworben. Die UHGW hat ihrerseits bereits auch eine Fördermittelzusage erteilt. Diese belief sich auf 90% des nach der Förderung durch den Landesportbund verbleibenden Eigenanteils.
Aufgrund einiger durch den HSG e.V. nicht verschuldeter Verzögerungen kam es zu nicht unerheblichen Kostensteigerungen. Der Landessportbund hat im Rahmen seiner Förderung die erteilten Zusagen anteilig entsprechend der Kostensteigerung erhöht. Hierdurch hat sich jedoch auch der verbleibende Eigenanteil drastisch erhöht, sodass nunmehr eine Finanzierungslücke von ca. 125.000 Euro besteht.
Durch die anteilige Erhöhung der Förderzusage der Stadt wird es möglich zusammen mit Eigenmitteln des Vereins die Sanierung des Sportplatzes Hainstraße tatsächlich durchzuführen. Ein tatsächliche Sanierung führt zu Investitionen in eine städtische Liegenschaft und damit einer Wertsteigerungen, welche den von der Stadt getragenen Förderanteil übersteigt.
Zugleich erhält die Stadt eine weitere hochwertige Sportanlage, welche nicht nur durch den HSG e.V. sondern auch durch die Öffentlichkeit genutzt werden kann.
Ohne Erhöhung der Förderzusage der UHGW kann das Projekt nicht realisiert werden und muss abgebrochen werden. In diesem Fall ist es sehr wahrscheinlich, dass die Sektionen des HSG e.V., welche den Platz nutzen, ihren Betrieb einstellen müssen und der Pachtvertrag zwischen Stadt und HSG e.V. ausläuft.
In dieser Version wurde der Beschlussvorschlag angepasst.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2025 |
Finanzhaushalt |
ja |
2025 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
09 |
42100000/01990000/01990.40008 |
Förderung des Sports/Sonstige geleistete Anzahlung auf immaterielle Vermögensgegenstände |
60.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2025 |
90.000,00 |
0,00 |
+ 30.000,00 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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