Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0054
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltung Klaus-Groth-Straße, Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66.1 Tiefbau- und Grünflächenamt/Abteilung Planung/Neubau/Ausbau/Erschließung Verkehrs- und Grünanlagen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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16.10.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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28.10.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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29.10.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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04.11.2024
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Die Planung für die Umgestaltung der Klaus-Groth-Straße wird fortgesetzt und die Bauleistungen werden im Rahmen genehmigter Haushaltsmittel entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben.
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Sachdarstellung
Die Beschlussvorlage soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit das Bauvorhaben Umgestaltung Klaus-Groth-Straße unverzüglich weiter realisiert werden kann. Aufgrund der Bedeutung und des Umfanges der Baumaßnahme wird diese nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zugeordnet. Für die anschließende Entscheidung über die Zuschlagserteilung nach durchgeführtem Vergabeverfahren wird dann keine Beteiligung der politischen Gremien mehr notwendig sein, soweit sich die Ausschreibungserbnisse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewegen.
Die Umgestaltung der Klaus-Groth-Straße beginnt am Knotenpunkt Loitzer Landstraße und erstreckt sich bis zur Einmündung in die Heinrich-Heine-Straße.
Altersbedingt befindet sich die vorhandene Befestigung in einem sehr schlechten Zustand. Mit Bordsteinen abgegrenzte Gehwege existieren nicht. Die Fahrbahnoberfläche besteht aus alten Betonplatten mit vereinzelten Ausbesserungen in Asphalt bzw. Betonrechteckpflaster. Weitere Flächen sind unbefestigt. Eine Straßenentwässerung ist nicht vorhanden.
Das vorhandene Straßengrundstück weist eine Breite von 7,50 m im Bereich Theodor-Fontane-Straße und nur 5,0 m im Abschnitt zur Loitzer Landstraße aus. Unter Beachtung der geltenden Richtlinie RAST 06 wäre für die Straßenraumgestaltung mit beidseitigen Gehwegen 9,00 m erforderlich. Da alle angrenzenden Straßen bereits als verkehrsberuhigter Bereich angelegt bzw. derzeit ausgebaut werden, wurde in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde auch für die Klaus-Groth-Straße diese Gestaltung favorisiert.
Diese Planungsvorlage wurde den Anwohner*innen am 21.09.2023 im Gespräch Vorort vorgestellt und erläutert. Der Wunsch aller war ein möglichst zügiger Ausbau der Straße aufgrund des schlechten Zustandes. Weitere Anregungen waren Maßnahmen zur Verhinderung des schnellen Fahrens, öffentliche Stellflächen, Bepflanzung von Einengungen zur besseren Erkennbarkeit und die Aufstellung einer Bank.
Das Planungsbüro hat mit diesen Wünschen und den Stellungnahmen der Versorger den vorliegenden Entwurf erstellt.
Die Klaus- Groth-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich gebaut.
Zwischen Theodor-Fontane-Straße und Heinrich-Heine-Straße lässt die vorhandene Breite von 7,50 m die Anlage von mehreren Längsparkplätzen in Verbindung mit Pflanzinseln zu. Ein Bankstandort konnte integriert werden und wird so den Aufenthaltscharakter hervorheben und zum Verweilen einladen.
Im Bereich von der Loitzer Landstraße bis zur Einmündung Theodor-Fontane-Straße ist der öffentliche Raum recht schmal, so dass sich hier keine Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Zur Geschwindigkeitsdämpfung werden zwei Aufpflasterungen vorgesehen, an denen jedoch mit dem Fahrrad seitlich vorbeigefahren werden kann.
Das Oberflächenwasser der Straßenfläche wird über das geplante Längs- und Quergefälle zur Entwässerungsrinne mit darin liegenden Abläufen geleitet und über eine geplante Rohrleitung der Vorflut zugeführt.
Die vorhandenen Grundstückszufahrten werden angepasst.
Die neue Straßenbeleuchtung erhält LED Technik und wird insektenfreundlich ausgeführt.
Die Entwurfsplanung wird am 09.10.2024 den Anwohner*innen, am 16.10.2024 in der OTV und am 29.10.2024 im Bauausschuss vorgestellt.
Es schließt sich die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI) an. Mit der Ausführungsplanung kann erst begonnen werden, wenn die Finanzierung des Bauvorhabens gesichert ist.
Für die Bauarbeiten soll gemäß den Vorgaben der VOB eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Die Ausschreibung der Bauleistung ist für das 1. Quartal 2026 vorgesehen.
Die ermittelten Baukosten gemäß Kostenberechnung betragen 1,12 Mio Euro ohne Leistungen der Stadtwerke (Stand August 2024). Weitere Kosten entstehen durch Planung, Bauüberwachung sowie für Baunebenkosten.
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Daneben werden ohnehin Nachweispflichten für die Bieter auferlegt, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6a VOB/A belegen und seitens der Verwaltung zu prüfen sind. So kann der Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt werden. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können Bestätigungen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, die Vorlage von Jahresabschlüssen, eine Erklärung über den
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder auch der Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatz gefordert werden. Auch können zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben und Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verlangt werden. Die Abfrage von Angaben über Fachkräfte und deren berufliche Befähigung, technische Ausrüstung und andere Informationen, die für die Umsetzung des Vergabeverfahrens von Bedeutung sind, ist ebenso möglich. Diese Aufzählung der Nachweise ist nur beispielhaft und nicht abschließend.
Aufgrund der Bedeutung hat der Hauptausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens als wichtige Angelegenheit zu entscheiden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2025 ff |
Finanzhaushalt |
Ja |
2025 ff |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
06 |
54100/09620000/09620.40066 |
Ausbau und Umgestaltung Klaus-Groth-Straße |
1.695.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 2 3 |
2025 2026 2027 |
95.000,00 800.000,00 800.000,00 |
0,00 0,00 0,00 |
0,00 0,00 0,00 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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|
Folgekosten (Ja oder Nein)? nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz
Ja, positiv |
Ja, negativ |
Nein |
x |
x |
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Begründung:
Negativ:
- Die Umgestaltung der Klaus-Groth-Straße verbraucht Ressourcen zur Materialherstellung, -transport und –verbau.
- Die versiegelte Fläche wird größer.
Positiv:
- Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereiches mit einer neuen Mischverkehrsfläche (gleichberechtigter Verkehrsraum für Fußgänger, Radfahrer und KFZ)
- Pflanzung von Sträuchern und eines Baumes
- Die neue Beleuchtung erfolgt mit energiesparender LED-Technik
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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