Informationsvorlage - IV/08/0003
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationsvorlage zum Prüfauftrag (BV-P-ö/07/0363) Tempo 30 in der Lomonossowallee und Prüfauftrag (BV-P-ö/07/0162) Querung Lomonossowallee
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 66 Tiefbau- und Grünflächenamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)
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Kenntnisnahme
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17.10.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Kenntnisnahme
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29.10.2024
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Sachdarstellung
Die Verwaltung informiert über die Prüfergebnisse zu den Prüfaufträgen „Prüfauftrag Tempo 30 in der Lomonossowallee” (BV-P-ö/07/0363) sowie „Prüfauftrag Querung Lomonossowallee” (BV-P-ö/07/0162).
Berücksichtigung fanden folgende örtliche Gegebenheiten:
• Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
• Fahrbahnteiler mit mehreren Querungsmöglichkeiten
• gute Sichtverhältnisse an Knotenpunkten und Querungsstellen
• Straßenbeleuchtung funktionstüchtig
• in beide Fahrtrichtungen ist ein Radfahrstreifen angelegt
• einseitig Fußgängerzone mit Freigabe für Radfahrer (Ernst-Thälmann- Ring/Lomonossowallee)
• Nebenanlagen sind durch Grünfläche optisch von der Fahrbahn abgesetzt und weisen eine mehr als ausreichende Breite auf
• Knotenpunkt Schönwalder Landstraße/Lomonossowallee signalisiert
• Achtungsbeschilderung bei Querungsstelle zwischen Ernst-Thälmann-Ring
und Einsteinstraße (Schulweg, angezeigt Gefahrenzeichen „Kinder“ (VKZ 136)
aus beiden Fahrtrichtungen)
Vorweggestellt sei, dass die hier adressierten Themenbereiche öffentliche Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sind, welche den Gemeinden durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Rechtsverordnung zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden (vgl. § 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern). Da entsprechende Voraussetzungen zum Treffen von Entscheidungen durch die Gemeindevertretung im übertragenen Wirkungskreis nicht gegeben sind, fehlt es an der Grundlage zum Treffen entsprechender Anordnungen. Um dennoch dem politischen Interesse/Willen gerecht zu werden, wurden die Anregungen und Anfragen mittels Untersuchungen geprüft und werden nachfolgend im Einzelnen erläutert:
• Prüfung Querung Lomonossowallee (Höhe E.-Thälmann-Ring):
Am 09.04.2024 und am 11.04.2024 wurde die Erhebung der Verkehrsdaten am Knotenpunkt Ernst-Thälmann-Ring/Lomonossowallee durchgeführt. Da aus technischen Gründen nur eine Einzelerfassung auf Höhe der zwei vorhandenen Querungshilfen auf der Lomonossowallee/Ernst-Thälmann-Ring möglich war, wurde an zwei Tagen gezählt (09.04.2024 Zählung Querungshilfe Ärztehaus, 11.04.2024 Zählung Querungshilfe Hochhaus). Dabei fiel auf, dass die Querungshilfe in Fahrtrichtung Einsteinstraße (Höhe Hochhaus) im Vergleich zur Querungshilfe in Fahrtrichtung Heinrich-Hertz-Straße (Ärztehaus) kaum genutzt wird und mehr Radfahrer die Fahrbahn queren.
Hierzu erfolgte die Auswertung der Verkehrsdaten i. V. m. dem Abgleich notwendiger Maßnahmen gemäß den derzeit gültigen Richtlinien.
Unter Anwendung der vorliegenden Daten ist gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sowie der dort enthaltenen Tabelle für Einsatzbereiche kein Fußgängerüberweg notwendig. Gemäß Empfehlung für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) Kapitel 3.3.2.1 Bild 6 sowie den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (Rast 06) Kap. 6.1.8 Bild 77 wird keine zusätzliche Maßnahme empfohlen.
Im weiteren Verlauf wurde eine Abfrage zum Unfallgeschehen bei der Polizei durchgeführt. Diese zeigte vereinzelt Unfälle innerhalb der letzten drei Jahre zwischen der Schönwalder Landstraße und dem Kreisverkehr Einsteinstraße auf. Eine auffällig hohe Beteiligung von Fußgängern oder Radfahrern ist nicht zu erkennen, die meisten Unfälle ereigneten sich unter ausschließlicher Beteiligung von Kraftfahrzeugen.
Zusätzlich wurde eine Verkehrsschau zu den Spitzenzeiten durchgeführt. Diese zeigte keine risikobehafteten Situationen auf. Es ist demnach davon auszugehen, dass die Verkehrsteilnehmer die Situation vor Ort erkennen und sicher bewältigen können.
• Prüfung 30 Zone Lomonossowallee:
Annahme: Es wird davon ausgegangen, dass mit dem Prüfungsauftrag evtl. eine streckenbezogene Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gemeint ist.
Vom 03.04.2024 bis 08.05.2024 wurde eine zusätzliche Erhebung von Verkehrsdaten im Längsverkehr der Lomonossowallee durchgeführt. Diese zeigte auf, dass die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von einem hohen Anteil der Verkehrsteilnehmer eingehalten wird. Die Messung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten ergab, dass 85 % der Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h nicht überschritten haben. Das Ergebnis der Erhebung zeigt nicht die, im Prüfauftrag beschriebene, dauerhaft zu hohen Geschwindigkeiten auf. Auch durch das Unfallgeschehen lässt sich keine zwanghaft notwendige Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit begründen.
Die baulich vorhandenen Verkehrsanlagen in der Lomonossowallee sind in ihrer Breite mehr als ausreichend einzustufen und Verkehrsteilnehmer gut erkennbar. Des Weiteren besteht derzeit bereits eine Messstelle zur Verkehrsraumüberwachung. An dieser werden in unregelmäßigen Abständen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
Zusammenfassung:
Bei der Entscheidung ist die untere Straßenverkehrsbehörde der UHGW rechtlich an die Ermächtigung des §§ 39 bis 43 und § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) gebunden. Danach sind Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände erforderlich ist bzw. wenn der Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage darstellt, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Eine eindeutige Übersteigung des allgemeinen Risikos liegt anhand des Prüfauftragsergebnisses nicht vor.
Zudem sind gemäß der geltenden Richtlinien keine straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen notwendig. Das Unfallgeschehen im Zusammenhang mit Fußgängern/Radfahrern ist unauffällig, sodass eine Begründung bezogen auf weitere Maßnahmen durch Unfallhäufigkeiten nicht gegeben ist.
Demnach sind weder eine Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) noch einer Lichtzeichenanlage (LZA) am Knotenpunkt Ernst-Thälmann-Ring/Lomonossowallee oder eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit geboten.
Um den Fußgänger dennoch eine Verbesserung der vorhandenen baulichen Situation zu ermöglichen, ist von Seiten des Baulastträgers vorgesehen, die Straßenbordanlage in der Lomonossowallee an der Querungshilfe so zu ändern, dass die Querungsbreite reduziert wird. Diese bauliche Anpassung soll im ersten Halbjahr 2025 umgesetzt werden.