Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0103-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Moratorium für nicht notwendige Verkehrsprojekte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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29.10.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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30.10.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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04.11.2024
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Sachdarstellung
Am 20.08.2024 verhängte der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine Haushaltssperre, welche für investive Maßnahmen den Grundsatz der Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit beinhaltet. Für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist nicht von einer Verbesserung der städtischen Haushaltslage auszugehen. Vor diesem Hintergrund sollte die Bürgerschaft die Umsetzung nicht notwendiger geplanter Verkehrsprojekte stoppen. Dies sind im Einzelnen:
1. Die Leitprojekte A und B des „Verkehrskonzept Innenstadt“, beschlossen am 13.12.2021. Eine der Zielsetzungen des Verkehrskonzeptes (S. 3) ist eine „umfassende Verkehrsberuhigung mit Vorrang für den ÖPNV sowie den Fuß- und Radverkehr“, das Konzept insgesamt betrachtet das Auto hauptsächlich als Belastung. So bringt bspw. KfZ-Durchgangsverkehr laut dem Konzept (S.67) „keine Vorteile für Geschäftsinhabende und Gastronomie“; diese Auffassung wird ausdrücklich nicht geteilt, eine gute Erreichbarkeit durch das Automobil ist weiterhin und auf absehbare Zeit entscheidend für die Attraktivität und Prosperität der Greifswalder Innenstadt. Die geplanten Modalfilter, der entsprechende Verkehrsversuch und weitere geplante Maßnahmen des Leitprojektes A sind somit abzulehnen. Ähnliches gilt für das Leitprojekt B mit dem geplanten Wegfall weiterer Parkplätze in der Innenstadt. Sowohl für Besucher der Innenstadt wie für ihre Bewohner fehlen bereits heute hunderte von Parkplätzen, ein weiterer Wegfall ist nicht verkraftbar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des weiterhin völlig unklaren weiteren Baubeginns bzw. Fertigstellungszeitpunkts des geplanten Parkhauses auf dem Nexöplatz.
2. Ein Umbau des Kreuzungsbereichs Karl-Liebknecht-Ring/Pappelallee zugunsten des Radverkehrs ist nicht notwendig. An dieser Kreuzung bestehen keine Probleme zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern, der geplante Wegfall der KfZ-Rechtsabbiegespur auf der Pappellallee zugunsten einer größeren Aufstellfläche für Radfahrer ist überflüssig. Mit diesem großen Eingriff in die bestehende Kreuzung und den damit verbundenen hohen Kosten entsteht maximal eine marginale Verbesserung für den Radverkehr, in dem dieser nicht mehr leicht versetzt in die Pappelallee einfahren muss. Die heutige Situation ist akzeptabel und braucht keine Überarbeitung, auch im Ergebnis des durch die Bürgerschaft am 03.02.2020 beschlossenen Prüfauftrages zur dortigen Radwegeführung. Im Radverkehrsplan 2010 wird für diese Kreuzung ein möglicher Kreisverkehr erwähnt (S.60), aber kein schlichter Wegfall einer KfZ-Fahrspur. Die für dortige Maßnahmen im Haushalt 2025 eingeplanten 200.000€ sollten für wirklich notwendige Maßnahmen zugunsten des Fuß- und Radverkehrs verwendet werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2025 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2025 ff. |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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