Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0097-01

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Der Rechnungsprüfungsausschuss legt der Bürgerschaft den abschließenden Prüfvermerk als Grundlage für die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des SSV 199 vor. Der Ausschuss hat die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses 2017 beraten und macht darüber hinaus keine weiteren Feststellungen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 hat zu Beanstandungen geführt. Auf dieser Grundlage wird dem Jahresabschluss 2017 ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk testiert. Dennoch vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des SSV 199.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, den Jahresabschluss 2017 des SSV 199 - SOS – Schönwalde II der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der geprüften Fassung festzustellen.

 

Die bisherige Anlage 3 (Entwurf des Prüfvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses) wurde durch die finale Anlage 3 (Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses) ersetzt.  

 

Zudem wurde in den Anlagen 1, 2 und 3 bei den Feststellungen unter 2. der zweite Satz angepasst. Dieser lautet nun wie folgt: „Daher sind Weiterübertragungen von laufenden Mitteln des Haushaltsjahres 2016 in das Haushaltsfolgejahr 2018 unzulässig.“ 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.10.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - nicht behandelt

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04.11.2024 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

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18.11.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - nicht abgestimmt