Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0056
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2017 - Städtebauliches Sondervermögen "161 -Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt“
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.1 Stadtbauamt/Abteilung Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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28.10.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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04.11.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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18.11.2024
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Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt
1. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "161 -Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt“ für das Haushaltsjahr 2017 festzustellen,
2. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.
Sachdarstellung
Gemäß § 1 Abs. 4 KPG M-V führt der Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Prüfung durch. Er bedient sich dafür des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Das RPA der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat entsprechend § 1 Abs. 5 KPG M-V für die Prüfung das RPA Wolgast als sachverständigen Dritten hinzugezogen.
Der Jahresabschluss 2017 mit Anhang und seinen Anlagen wurde vom Stadtbauamt, Abteilung Bauverwaltung aufgestellt und dem RPA der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Prüfung übergeben.
Das RPA Wolgast hat den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG M-V geprüft und die Prüfergebnisse in einem Bericht mit Datum vom 02.09.2024 vorgelegt. Das RPA der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat sich von der Richtigkeit der getroffenen Prüffeststellungen überzeugt und übernimmt diese als eigene Prüfungsfeststellungen. Zusätzlich wurden durch das RPA der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Prüfhandlungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung durchgeführt.
Die Prüfergebnisse wurden in einem Bericht vom 23.09.2024 zusammengefasst, der Bericht des RPAs Wolgast als Anlage beigefügt sowie aufgrund der festgestellten Beanstandungen ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2017 und die den Jahresabschluss erläuternden Anlage unter Berücksichtigung der eingeschränkten Beanstandungen des Prüfberichts den Vorschriften des § 60 KV M-V, der §§ 24 – 53a GemHVO –Doppik-MV sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Städtebaulichen Sondervermögens "161 -Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wurde vom Oberbürgermeister bestätigt.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
nein |
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Finanzhaushalt |
nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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