Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0107
Grunddaten
- Betreff:
-
Evaluierung der Übernachtungssteuer und 2. Änderungssatzung zur Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Übernachtungssteuer (Übernachtungssteuersatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion Alternative Liste * PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ * Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und b...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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18.11.2024
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2026 die Übernachtungssteuer zu evaluieren und die Maßnahmen zur Tourismusförderung in der UHGW darzustellen und mit den im Tourismus handelnden Akteuren zu beraten. Dazu beschließt die Bürgerschaft die Einrichtung eines Tourismusforums, zu dem öffentlich eingeladen werden soll. Neben der Stadtverwaltung soll das Forum mit Vertreterinnen und Vertretern der Beherbergungsbetriebe, der zuständigen Gewerkschaft, der Greifswald Marketing GmbH und weiteren Vertreterinnen und Vertreter, welche im Tourismus in Greifswald engagiert sind, besetzt werden.
2. Die Bürgerschaft bekräftigt den Willen, dass die durch die Übernachtungssteuer erhobenen Finanzmittel in mindestens gleicher Höhe in tourismusfördernde Maßnahmen investiert und diese im Forum diskutieren werden.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um alle entgeltlichen Übernachtungen insbesondere in der Vermietung von Ferienwohnungen zu erfassen und ordnungsgemäß zu besteuern.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass mit den hiesigen Buchungsportalen (z.B. Booking.com, Airbnb,...) Kooperationsvereinbarungen zum Einzug der Übernachtungssteuer geschlossen werden. Über den Sachstand soll die Verwaltung regelmäßig informieren, frühsten in der ersten Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Jahr 2025.
5. Die Bürgerschaft beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Übernachtungssteuer (Übernachtungssteuersatzung).
Sachdarstellung
Die Einführung und die Erhebung der Übernachtungssteuer führte in Greifswald zu intensiven Diskussionen sowohl in der politischen Debatte, als auch unter den betroffenen Beherbergungsbetrieben. Daraus resultierend kam es zu einem gemeinsamen Austausch mit verschiedenen Greifswalder Beherbergungsbetrieben in unterschiedlichsten Formen.
Bereits bei der Einführung der Übernachtungssteuer war eine Evaluation der Satzung vorgesehen, welche hiermit umgesetzt und fortgeschrieben wird. Der Austausch mit BetreiberInnen der Greifswalder Beherbergungsbetriebe hat verdeutlicht, dass es zum einen praktische Herausforderungen und erhöhten Bürokratieaufwand mit der Übernachtungssteuer und zum anderen ein grundsätzliches Akzeptanzproblem bei den betroffenen Unternehmen, aber auch den Übernachtungsgästen gibt. Daraus resultierend greift die Änderungssatzung und der Beschluss die wesentlichen Punkte im Umgang mit der Übernachtungssteuer auf:
- eine Steuerbefreiung für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Die Streichung der prozentualen Besteuerung des Übernachtungsentgelts hin zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 3€
Es soll unter breiter Beteiligung (Tourismusforum) deutlich gemacht werden, welchen touristischen Mehrwert die Steuerzahlung bringt und welche Maßnahmen konkret aus diesen Mitteln umgesetzt werden. Hierzu soll im Einvernehmen mit denjenigen beraten und entschieden werden, die am besten wissen was dem Greifswalder Tourismus nützt.
Außerhalb der Hotels, Pensionen und Herbergen gibt es in Greifswald auch VermieterInnen von Ferienwohnungen. Eine Vielzahl von diesen beteiligen sich ordnungsgemäß an der Erhebung und Abführung der Übernachtungssteuer, jedoch gibt es im sogenannten „grauen Beherbergungsmarkt“ auch bisher nicht erfasste Anbieter. Die Stadtverwaltung ist angehalten die geeigneten (Recherche-)maßnahmen zu treffen, um auch diese Ferienwohnungsanbieter zu identifizieren und die dortigen Übernachtungen ordnungsgemäß zu besteuern. Darüber hinaus sollen mit den großen Buchungsportalen Kooperationsvereinbarungen zur Beibringung der Steuer geschlossen werden. Dies dient sowohl der Rechtmäßigkeit der Erhebung der Übernachtungssteuer als solches wie auch der Akzeptanz der Steuer insgesamt.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,5 kB
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