Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in Greifswald ab dem 01.06.2025. Der Satzungsentwurf soll der Bürgerschaft baldmöglichst vorgelegt werden.

 

Die Abgabe soll 15 – 25% der Jahresnettokaltmiete betragen. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bürgerschaft als Anlage zum Satzungsentwurf Modellrechnungen über die jeweils geschätzten Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer entsprechender Tarifmodelle vorzulegen. Außerdem sollen geeignete Steuerbefreiungsmodelle, um überproportional armutsbetroffene Bevölkerungsteile (z.B. Studierende oder Auszubildende) zu entlasten, geprüft werden.

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Sachdarstellung

Die Zweitwohnungssteuer ist ein Beitrag zur Begegnung der aktuell prekären Haushaltslage der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf der Einnahmenseite, um nicht ausschließlich über notwendige Einsparungen auf der Ausgabenseite zu diskutieren. Sie sieht vor, dass das Innehaben einer zweiten Wohnung (Nebenwohnung) in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald neben einer Hauptwohnung besteuert werden soll. Die prozentuale Abgabe von der Jahresnettokaltmiete ist die gängigste Bemessungsgrundlage zur Erhebung der Steuer. Die Steuer ist zusätzlich von der Kreisumlage ausgenommen. Zweitwohnungen sind nicht Gartenlauben im Sinne des § 3 Abs. 2 und des § 20a Nr. 7 des BKleingG.

In den meisten Großstädten existiert bereits eine Zweitwohnungssteuer. Aber auch in direkter Nachbarschaft vergleichbar großer Städte bildet Greifswald eine Ausnahme, da sowohl in Neubrandenburg als auch in Stralsund eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Als vergleichbare Referenzgröße hinsichtlich des Universitätsstandorts kann die Stadt Konstanz herangezogen werden. Bei dieser Stadt mit einer Bevölkerungsanzahl 85.770 Einwohnenden sowie einer Universität und Hochschule ist ein Steuersatz von 35% von der Jahresnettokaltmiete Praxis. 

Gerade vor dem Hintergrund der Zensuserhebung kann die Zweitwohnungssteuer als zusätzlicher Anreiz zur Ummeldung nach Greifswald als Hauptwohnsitz dienen. Denkbar ist ebenfalls die Einführung der Zweitwohnungssteuer mit einer Wiedereinführung eines Pauschalbetrags von 100€ als „Umzugshilfe“ zusätzlich zu den bestehenden „Greifswald-Gutscheinen“ in Höhe von 200€ zu begleiten. Die Stadt ist angewiesen auf umgemeldete Hauptwohnsitze, denn an Hand der Bevölkerungszahl mit Hauptwohnsitz erhält die Kommune notwendige Schlüsselzuweisungen. Diese wurden nicht zuletzt aufgrund der Zensuserhebung in Mitleidenschaft gezogen, weshalb dringender Handlungsbedarf geboten ist. Zusätzlich ist es der Greifswalder Bevölkerung mit Hauptwohnsitz in Greifswald schwer vermittelbar ausschweifende Kürzungsdebatten auch bei den kommunalen Pflichtaufgaben zu führen, wenn man es nicht vergleichbaren Städten gleichtut und ebenfalls Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmenseite zu erwägen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

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Beschlüsse

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