Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, anstelle der im Haushaltsentwurf 2025/2026 als nicht finanzierbar eingestuften Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Feuerwehr (12601-M00031) nach Kooperationspartnern für die Finanzierung der geplanten Anlage zu suchen.

 

Es sollen hierbei Kooperationspartner bevorzugt werden, die

(1) eine Pacht der Anlage durch die UHGW ermöglichen

 

(2) genossenschaftlich organisiert sind oder eine andere Form der Bürgerbeteiligung ermöglichen

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Sachdarstellung

Die Stadt Greifswald bezieht über zwei Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen kann diesen Bedarf und die damit verbundenen Kosten reduzieren.
Die geringen Kosten von PV führen in aller Regel zu einer schnellen Amortisation der Anlagen und so zu einer bereits mittelfristigen Entlastung des städtischen Haushalts. Ein Aufschub der Investition ist demgegenüber mit Opportunitätskosten (entgangene Einsparung) versehen und sollte darum vermieden werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

x

 

 

 

Begründung:

Die Errichtung einer PV-Anlage ist eine Investition in erneuerbare Energien. Diese bedeuten durch die Einsparung von fossilen Energieträgern und klimaschädlichen Emissionen Klimaschutz.

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Beschlüsse

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18.11.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt