Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/08/0043-07
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu: Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 2025/2026
Antrag zur Vorlage BV-V/08/0043
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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25.11.2024
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Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt einen Personalaufwuchs in der Verwaltung von maximal 5 VBE und folgende Änderungen für die Haushaltssatzung, um geplante Kürzungen zurückzunehmen:
1. Der Tag der Entscheidung wird ab 2026 in jedem zweiten Jahr durchgeführt. (2026: 100.000€)
2. Die Werterhaltung Spielplätze wird sichergestellt. (2025 & 2026: 100.000€)
3. Die Finanzierung des Freizeitzentrum Takt wird garantiert. (2025 & 2026: 146.000€)
4. Für alle Schüler*innen werden zusätzliche Lehr- und Unterrichtsmittel in der Höhe von 10€ bereitgestellt. (2025: 46.400€; 2026: 47.700€)
5. Die zusätzliche Unterstützung von Verbänden und Vereinen wird zugesagt. (2025 & 2026: 85.000€)
6. Die Umzugskostenbeihilfe zur Förderung der Ummeldungen zum Hauptwohnsitz wird abgesichert. (2025 & 2026: 200.000€)
7. Der Zuschuss für beteiligte Institutionen wird im Rahmen des Kultur- und Sozialpasses fortgeschrieben. (2025: 67.000€; 2026: 68.000€)
8. Das Fortbestehen des Jugendclub Riems wird garantiert. (2025 & 2026: 40.000€)
9. Der Zuschuss für die Arbeit des Gestaltungsbeirats der Stadt wird abgesichert. (2025 & 2026: 22.000€)
10. Ein Zuschuss für die Etablierung des Frauenbeirats wird, wie für das Fortbestehen der weiteren Beiräte gewährleistet. (2025 & 2026: 1.000€)
11. Die Absicherung der Förderung von Gleichstellung und Prävention wird garantiert. (2025 & 2026: 6.000€)
12. Der Zuschuss an den Kreisverband der Gartenfreunde e.V. wird fortgeführt. (2025 & 2026: 6.000€)
13. Die Umsetzung des Seniorenförderkonzepts wird verankert. (2025 & 2026:2.000€)
Zusätzlich wird für das Haushaltsjahr 2025 ein Ertrag von 500.000€, sowie für das Jahr 2026 ein Ertrag von 1.000.000€ durch Einführung einer Zweitwohnungssteuer eingeplant.
Sachdarstellung
Bei einer Kostenveranschlagung von 85.000€ pro Jahr für eine VBE, kann mit Streichung von 15 VBE aus dem geplanten Stellenaufwuchs der Verwaltung eine Gesamteinsparung von 1.250.000€ für die kommenden Haushaltsjahre 2025/26 sichergestellt werden.
Die Mehraufwendungen durch die aufgezählten 13 Punkte zur Änderung der Haushaltssatzung betragen insgesamt für 2025 389.700€ und 2026 492.000€ im Vergleich zur alten Haushaltrechnung 2025/26.