Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0103-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt

 

1. ein Moratorium zur weiteren Umsetzung der Maßnahmeempfehlungen für das Leitprojekt B aus dem „Verkehrskonzept Innenstadt“ vom 13.12.2021. Dies beinhaltet insbesondere den vorgeschlagenen Wegfall weiterer Parkplätze für den geplanten Fahrradstraßenring, hierfür sind keine weiteren Schritte einzuleiten und bereits begonnene Maßnahmen zu stoppen.

 

2. hinsichtlich der im Leitprojekt A aus dem „Verkehrskonzept Innenstadt“ vom 13.12.2021 vorgeschlagenen Modalfilter eine kontinuierliche Begleitung des geplanten Verkehrsversuches inklusive Berichterstattung in jeder Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit. Bei Problemen ist der Verkehrsversuch umgehend abzubrechen. Für eine mögliche Verstetigung der Modalfilter ist ein erneuter ausdrücklicher Bürgerschaftsbeschluss herbeizuführen. Weitere Maßnahmen des Leitprojektes A sind nicht umzusetzen.

 

3. alle Maßnahmen zu einem Umbau des Kreuzungsbereichs Karl-Liebknecht-Ring/Pappelallee unter Wegfall einer Fahrspur abzubrechen.

Für alle damit jeweils im Zusammenhang stehenden Aktivitäten sind zukünftig keine Haushaltsmittel bereitzustellen.

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Sachdarstellung

Am 20.08.2024 verhängte der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine Haushaltssperre, welche für investive Maßnahmen den Grundsatz der Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit beinhaltet. Für den Doppelhaushalt 2025/2026 hat sich die Haushaltslage der Stadt noch einmal verschlechtert. Vor diesem Hintergrund sollte die Bürgerschaft die Umsetzung nicht notwendiger geplanter Verkehrsprojekte stoppen. Dies sind im Einzelnen:

 

1. Das Leitprojekt B des „Verkehrskonzept Innenstadt“, beschlossen am 13.12.2021, mit dem geplanten Wegfall weiterer Parkplätze in der Innenstadt. Sowohl für Besucher der Innenstadt wie für ihre Bewohner fehlen bereits heute hunderte von Parkplätzen, ein weiterer Wegfall ist nicht verkraftbar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des weiterhin völlig unklaren weiteren Baubeginns bzw. Fertigstellungszeitpunkts des geplanten Parkhauses auf dem Nexöplatz.

 

2. Eine der Zielsetzungen des „Verkehrskonzept Innenstadt“ (S. 3) ist eine „umfassende Verkehrsberuhigung mit Vorrang für den ÖPNV sowie den Fuß- und Radverkehr“, das Konzept insgesamt betrachtet das Auto hauptsächlich als Belastung. So bringt bspw. KfZ-Durchgangsverkehr laut dem Konzept (S.67) „keine Vorteile für Geschäftsinhabende und Gastronomie“. Diese Auffassung wird ausdrücklich nicht geteilt, eine gute Erreichbarkeit durch das Automobil ist weiterhin und auf absehbare Zeit entscheidend für die Attraktivität und Prosperität der Greifswalder Innenstadt. Leider wurden durch die Stadtverwaltung hinsichtlich des geplanten Verkehrsversuchs mit Modalfiltern bereits Fördermittel eingeworben, Auszahlungen in Größenordnungen geleistet und somit Fakten geschaffen. Der Verkehrsversuch bedarf als Ausgleich dafür nunmehr zwingend einer kontinuierlichen Begleitung und Berichterstattung im zuständigen Fachausschuss. Sollten sich Probleme für den Verkehr, Bewohner und/oder Unternehmer in der Innenstadt zeigen, ist der Versuch umgehend zu beenden. Vor einer möglichen Verstetigung der Modalfilter ist in jedem Fall ein weiter Bürgerschaftsbeschluss erforderlich.

 

3. Ein Umbau des Kreuzungsbereichs Karl-Liebknecht-Ring/Pappelallee zugunsten des Radverkehrs ist nicht notwendig. An dieser Kreuzung bestehen keine Probleme zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern, der geplante Wegfall der KfZ-Rechtsabbiegespur auf der Pappellallee zugunsten einer größeren Aufstellfläche für Radfahrer ist überflüssig. Mit diesem großen Eingriff in die bestehende Kreuzung und den damit verbundenen hohen Kosten entsteht maximal eine marginale Verbesserung für den Radverkehr, in dem dieser nicht mehr leicht versetzt in die Pappelallee einfahren muss. Die heutige Situation ist akzeptabel und braucht keine Überarbeitung, auch im Ergebnis des durch die Bürgerschaft am 03.02.2020 beschlossenen Prüfauftrages zur dortigen Radwegeführung. Im Radverkehrsplan 2010 wird für diese Kreuzung ein möglicher Kreisverkehr erwähnt (S.60), aber kein schlichter Wegfall einer KfZ-Fahrspur. Die für dortige Maßnahmen im Haushalt 2025 eingeplanten 200.000€ sollten für wirklich notwendige Maßnahmen zugunsten des Fuß- und Radverkehrs verwendet werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2025ff.

Finanzhaushalt

Ja

2025ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

06

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 x

 

Begründung:

 

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