Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/08/0043-12
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu: Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 2025/2026
Antrag zur Vorlage BV-V/08/0043
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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25.11.2024
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Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fordert den Oberbürgermeister auf zukünftig wieder Haushaltssatzungen vorzulegen, welche den Anforderungen der KV M-V und GemHVO-Doppik entsprechen. Die Bürgerschaft beschließt als erste Schritte zur Erreichung dieses Zieles Folgendes:
1. Das Personalkostenbudget wird auf dem Stand des Ansatzes aus dem Haushaltsjahr 2024 beibehalten und um 2% jährlich dynamisiert. Angestrebt ist hierbei eine Höhergruppierung der Reinigungskräfte in die Entgeltgruppe 2. Freiwerdende Stellen sind vor Wiederbesetzung einer Bedarfsanalyse zu unterziehen und mögliche Umorganisationen zu prüfen. Insbesondere im Stellenplan des Beauftragtenbüros ist eine Reduzierung auf pflichtige Stellen anzustreben. Im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen ist quartalsweise über die Personal- und Personalkostenentwicklung zu berichten. Die Ausschreibung von Stellen ab der Entgeltgruppe 9 sowie die Höhergruppierung von Stellen ab der Entgeltgruppe 10 erfolgen künftig im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss. Hinsichtlich geringfügigen Abweichungen vom Stellenplan erfolgt keine Anwendung des § 14 Abs. 4 der Hauptsatzung i. d. F. vom 01.07.2024.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie das Beschaffungssystem der UHGW zentralisiert, vereinfacht und vereinheitlicht werden kann und dies umzusetzen. Synergieeffekte mit den Eigenbetrieben und Tochterunternehmen sind zu prüfen. Konkret sind insbesondere Kostensenkungseffekte in der Kooperation bei Beschaffung und Betrieb von IT herbeizuführen und Gespräche mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald, der IKT-Ost AöR und der Stadtwerke Greifswald GmbH herbeizuführen. Insbesondere bei Einkauf, Lizenzen und Betrieb sowie Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit und einhergehender Opportunitäts- und Risikokosten sind diese Synergien durch Gespräche und Vertragsverhandlungen zu messen und vorzulegen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sukzessive alle Stellen, Aufgaben und Prozesse hinsichtlich ihrer zwingenden Notwendigkeit, Neuorganisation, Vereinfachung und einer möglichen Digitalisierung zu prüfen. Optimierungspotentiale sind auszuschöpfen. Eine Zusammenarbeit mit Eigenbetrieben und Tochterunternehmen ist zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu überprüfen, inwiefern bestehende IT-Projekte schnell zum Abschluss gebracht werden können (z.B. E-Akte, digitaler Bauantrag) und KI zur Abarbeitung von Standardprozessen oder zur Erstellung von Mitschriften eingesetzt werden kann. Dies ist wo immer sinnvoll möglich umzusetzen.
5. Ebenso kann auf Grund der Digitalisierung signifikant an Druckkosten gespart und die Umwelt geschont werden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie Druckprozesse vermieden und welche Drucker eingespart werden können, um gleichzeitig Druckkosten zu sparen, die Umwelt zu schonen und die Beschäftigten durch effizientere Prozesse im Ablauf zu entlasten.
6. Über die Punkte 2, 3, 4 und 5 ist regelmäßig im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung zu berichten.
7. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Neuorganisation der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, der Eigenbetriebe und der Tochterunternehmen zu prüfen. Weiterhin ist zu prüfen ob die Bereiche Immobilienverwaltung und Liegenschaften nach dem Vorbild der Stadtverwaltungen Neubrandenburg und Rostock in eine eigene Gesellschaft überführt werden können.
8. Der Bürgerschaftsbeschluss BV-P-ö/07/0197-0-01 zum Nichtverkauf städtischer Grundstücke wird aufgehoben. Die Auflagen bei der Veräußerung von einzelnen Grundstücken gemäß Bürgerschaftsbeschluss BV-V/07/0120 werden aufgehoben. Eine schnelle Veräußerung wird angestrebt. Die erzielten Einnahmen werden für den strategischen Ankauf von Flächen eingesetzt.
9. Die Eigenkapitalzuführungen für den Eigenbetrieb Abwasserwerk werden in 2025 und 2026 auf 1.500.000 € begrenzt.
10. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister die Errichtung des Regionalschulteils des Schulzentrums am Ellernholzteich um mindestens 5 Jahre zu verschieben.
11. Die Maßnahme zur Errichtung einer Containerschule in der Feldstraße wird gestrichen.
12. Die Maßnahme Schulwegsicherheit wird um die Untermaßnahmen Diagonalquerung Platz der Freiheit und Kreuzung Karl-Liebknecht-Ring/Pappelallee und damit um 500.000€ reduziert.
13. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Geschäftsbetrieb der WITENO GmbH so aufzustellen, dass kein Zuschuss in Form von DAWI Leistungen notwendig ist.
14. Die Erläuterungen zum Teilhaushalt 9, Produkt 26300 (Musikschule) sind wie folgt zu ergänzen: „Die Stadtverwaltung bemüht sich intensiv um die Generierung zusätzlicher Einzahlungen mit dem Ziel einer Absenkung des städtischen Zuschusses.“
15. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einnahmen aus Bußgeldern etc. zu optimieren.
16. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Vandalismusabwehr und zum Objektschutz den verstärkten Einsatz von geeigneter Kameratechnik voranzutreiben. Entsprechende Mittel sind im Haushalt darzustellen.
17. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtungen der Jugendarbeit auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Das Ergebnis ist im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen sowie im Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen vorzustellen.
18. Die in den letzten 5 Jahren im Bereich der freiwilligen Leistungen erfolgten Ausgabensteigerungen sind zu überprüfen und nach Möglichkeit zurückzuführen. Dies betrifft insbesondere den Zuschuss an das Kultur- und Initiativenhaus Greifswald e.V. in Höhe von 25.000 €.
19. Patenschaften und Mitgliedschaften welche nicht im Zuständigkeitsbereich der UHGW liegen sind zu streichen. Dies betrifft insbesondere die Patenschaft für das „Seenotrettungsschiff“ Sea-Eye 4 in Höhe von 2.000 €.
20. Der Ankauf eines dieselbetriebenen Fahrzeugs im Bereich des Rechtsamtes (60.000 €) wird gestrichen. Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt zu überprüfen ob die geplanten Ersatz- und Neubeschaffungen in den Bereichen Immobilienverwaltung, Feuerwehr, Grünflächenpflege und Forsten gestaffelt werden können, um eine Kostenreduzierung in den Haushaltsjahren von durchschnittlich 10% zu ermöglichen. Ebenso ist zu untersuchen, inwiefern Gerätschaften ämterübergreifend eingesetzt werden können, um eine optimale Nutzung zu erlauben.
21. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Energiekosten der Stadtverwaltung und der nachgelagerten Einrichtungen zu reduzieren. Dabei sind insbesondere Einsparpotentiale durch den Einsatz von LED-Lampen über das geplante Maß hinaus zu prüfen und umzusetzen. Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt gemeinsam mit der WVG zu prüfen, wie die über Photovoltaik-Anlagen gewonnene Energie für städtische Einrichtungen genutzt werden kann. Entsprechend 5. sollen auch beim möglichen Wegfall von Druckern die entstehende Stromkostenreduzierung berücksichtig werden.
22. Das Tiefbau- und Grünflächenamt wird so aufgestellt, dass die sonntägliche Leerung der Papierkörbe im Bereich der Fußgängerzone, des Marktes und des Fischmarktes gewährleistet ist.
23. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu treffen, so dass eine zeitnahe Beseitigung neuer Graffiti und anderer Formen des Vandalismus insbesondere in der Innenstadt zukünftig ermöglicht wird.
24. Im Teilhaushalt 4 wird das Produkt 54601 kommunale Radstation gestrichen. Die Radstation ist durch die GPG kostendeckend zu betreiben.
25. Im Teilhaushalt 1 werden im Produkt 1.1.1.0.1 Verwaltungssteuerung die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie die sonstigen Aufwendungen mit Ausnahme der Aufwendungen für die Stabsstelle Stadtsanierung um 20% gekürzt. Weiterhin werden alle Aufwendungen (außer Personal) im Produkt 1.1.1.0.2 um 30% reduziert.
26. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf eine komplette Übernahme der Kosten für die Schulsozialarbeit und eine Reduzierung der gemeindlichen Lasten durch das KiföG hinzuwirken.
27. Die Kosten für die Caspar-David-Friedrich-Sporthalle - alt werden auf 60.000 € pro Jahr begrenzt. Der Abriss wird in das Jahr 2027 verschoben.
28. Für die Neugeborenenprämie aus Produkt 1.2.2.01.10 werden pro Haushaltsjahr 45.000 € zur Verfügung gestellt.
29. Für zusätzliche Lehr- und Unterrichtsmittel im Rahmen der „Selbstständigen Schule“ (10€ pro Schüler) werden im Haushaltsjahr 2025 46.400 € und im Haushaltsjahr 2026 47.700€ zur Verfügung gestellt.
30. In der Beschreibung des Produkts 1.1.4.01 wird das folgende Ziel gestrichen:
"Nachhaltigkeitszertifizierung eines jeden Neubauvorhabens bzw. jeder großen Sanierungsmaßnahme nach DGNB (Mindeststandard DGNB Gold) oder BNB (Mindeststandard BGB Silber); über die Gebäudezertifizierung wird dokumentiert, in welchem Maße die dem Nachhaltigkeitsansatz zugrunde liegenden Ziele, nämlich der Schutz allgemeiner Güter, darunter Umwelt, Ressoucen, Gesundheit, Kultur und Kapital erreicht werden."
31. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Eigenbetrieb Seesportzentrum Greif und den Betrieb des SSS Greif so zu organisieren, dass der künftige Zuschuss seitens der UHGW unterhalb von 100.000 € jährlich liegt.
32. Gewerbesteuereinnahmen, die über den geplanten Ansätzen liegen, werden einer Gewerbesteuerrücklage bis zu einer Höhe von 5 Millionen Euro zugeführt. Dies dient dem Ziel Einnahmeschwankungen in diesem Bereich künftig besser kompensieren zu können.
Aufgrund der sich dramatisch verschlechterten Haushaltslage wird der Oberbürgermeister aufgefordert, umgehend weitere Maßnahmen zur Haushaltssicherung zu erarbeiten, insbesondere einen Plan zum schnellstmöglichen Abbau der geplanten Verschuldung und ein Konzept zur Konsolidierung zukünftiger Haushalte mit dem Ziel des Vermeidens von Haushaltsdefiziten. Diese sollen quartalsweise im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen vorgestellt und umgehend umgesetzt werden.
Als Deckungsquelle für entstehende Mehrausgaben dienen die Personalminderausgaben sowie weitere entstehende Minderausgaben.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2025/26 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2025/26 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
alle |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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