Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald legt das Delegationsrecht für die 43. Mitgliederversammlung des Deutschen Städtetages wie folgt fest.

 

Die Bürgerschaftsfraktionen SPD/Die Linke und CDK-IBG-AdbM entsenden jeweils eine Person.

Die Namen der Personen müssen bis zum 19.01.2025 der Kanzlei der Bürgerschaft übermittelt werden.

 

Der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist gem. § 6 Abs. 3 der Satzung des Deutschen Städtetages als Mitglied im Präsidium des Deutschen Städtetages neben den stimmberechtigten Delegierten zur Hauptversammlung stimmberechtigt.

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Sachdarstellung

Die 43. Mitgliederversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover statt. Aufgrund der Einwohnerzahl stehen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald neben dem Oberbürgermeister 2 Delegierte zu. Von diesen Delegierten muss mindestens eine Person weiblich und mindestens eine Person Mitglied der Bürgerschaft sein.

 

Traditionell werden die 2 mitgliederstärksten Fraktionen der Bürgerschaft mit der Entsendung von Delegierten beauftragt.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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11.12.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen