Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass die Mittel für die Schulbauförderung 2024, welche gemäß § 10a FAG M-V in Verbindung mit der Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Umsetzung des § 10a FAG M-V ausgeschüttet wurden, für Instandsetzungsmaßnahmen an der Regionalen Schule Caspar-David-Friedrich verwendet werden.

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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erhielt für das Jahr 2024 gemäß der Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Umsetzung des § 10a FAG M-V auf Basis der amtlichen Herbststatistik des Jahres 2023 306.789,26 Euro für Kleinvorhaben gemäß § 2 der Satzung und des Bescheids vom 01.07.2024.  Die Mittel werden durch das Land an die Landkreise und kreisfreien Städte als Zuweisungen zur Verfügung gestellt, welche diese wiederum an die Schulträger im Landkreis weiterreichen. 2024 werden anteilig 20 %, in den Folgejahren 2025 bis 2027 jeweils 10 % für Kleinvorhaben pauschal ausgezahlt.

Entsprechend der Satzung muss ein Eigenanteil in gleicher Höhe nachgewiesen werden. Die Maßnahmen müssen entsprechend § 10a Abs. 3 FAG M-V bis zum 30.06. des auf die Gewährung folgenden Jahres begonnen werden, also bis zum 30.06.2025.

 

Insgesamt sind Instandsetzungsmaßnamen über 613.578,52 Euro nachzuweisen. Folgende Aufträge wurden erteilt:

 

Regionale Schule Caspar-David-Friedrich:

 

Sanitärinstallationen, Strangsanierung: MAL GmbH Lubmin                       118.589,95 €

Elektroarbeiten, Beleuchtung: EIM GmbH Greifswald                                   122.673,11 €

Gerüstbau: Lentz GmbH Neukloster                                                                 46.836,20 €

Dachdichtungsarbeiten: HDFB GmbH Kemnitz                                              223.268,67 €

Schadstoffausbau: GTO Rügen GmbH                                                              94.181,38 €

Trockenbau u. Akustik: Ausbau 2000 Rostock GmbH                                   128.114,83 €

Fliesen: Fliesenleger Stamm Grimmen                                                             24.483,00 €

Malerarbeiten: Raumgestaltung Harting Greifswald                                           6.077,34 €

Bodenbelag: Gaugerbau GmbH Wusterhusen                                                     2.737,00 €

Betonsanierung Haus A: NOBA GmbH Greifswald                                             71.782,24 €

Betonsanierung Haus B: NOBA GmbH Greifswald:                                         109.313,76 €

 

Summe:                                                                                                              948.057,48 €

Die Schlussrechnungen liegen noch nicht vor. Die Differenz zur Gesamtsumme von 613.578,52 Euro wird aus dem Kernhaushalt/ Deckungsring Werterhaltung (Bauunterhaltung) finanziert.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

JA

2024

Finanzhaushalt

JA

2024

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

9

21502000.52313000 (USK 21240.50000)

Gebäude einschließlich der Bestandteile, die dem Gebäude zuzurechnen sind; Unterhaltung d. Grundstücke u. baulichen Anlagen

706.794,42

2

9

21502000.52314100 (USK 21240.50010)

Betriebsvorrichtungen, die im Gebäude eingebaut sind, Werterhaltung an techn. Anlagen

241.263,06

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024

312.500,00
Zzgl. EMÜ 148.325,59

720.992,11

-260.166,52

2

2024

375.000,00
Zzgl. EMÜ 14.325

259.043,07

+130.281,93

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2024

Deckungsring Werterhaltung

260.166,52

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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11.12.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen