Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0084
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 193 – „Schönwalde I – Stadtumbau Ost“ vom 25.11.2024 und neue Beschlussfassung zur Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 193 – „Schönwalde I – Stadtumbau Ost“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2025 / 2026
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.1 Stadtbauamt/Abteilung Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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11.12.2024
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft hebt den Beschluss BV-V/08/0046 vom 25.11.2024 zur Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 193 – „Schönwalde I – Stadtumbau Ost“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2025 / 2026 auf.
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2025 / 2026 unter Einbeziehung der Veränderungslisten für das Städtebauliche Sondervermögen 193 – „Schönwalde I – Stadtumbau Ost“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Sachdarstellung
Die in der Sitzung am 25.11.2024 beschlossene Haushaltssatzung ist insbesondere für das Einzelvorhaben „Neubau Sporthalle II“ von einer höheren Rechnungslegung für erbrachte Bau- und Baunebenleistungen durch die beauftragten Unternehmen im Jahr 2024 ausgegangen. Die entsprechenden Einnahmen waren in 2024 aus bereits bewilligten Städtebaufördermitteln eingeplant.
Durch den zeitlichen Verzug der Rechnungslegungen konnten die entsprechenden Städtebaufördermittel nicht in 2024 abgerufen werden und sind ebenfalls neu für 2025 zu planen.
Die Änderungen in der neuen Haushaltssatzung beinhalten zum einen die Ausgaben für das Einzelvorhaben „Neubau Sporthalle II“ und zum anderen die Einnahmen Städtebaufördermittel (Finanzhilfen Bund und Land sowie der Komplementäranteil UHGW). Daraus resultierend wurden die Bestandsveränderung und Entwicklung der Sonderposten für Maßnahmen an öffentlich nutzbaren Objekten mit angepasst.
Die Änderungen sind erforderlich, um im Jahr 2025 den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Auftragnehmern nachkommen zu können.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2025 / 2026 |
Finanzhaushalt |
ja |
2025 / 2026 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
SSV 193 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35 kB
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2
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(wie Dokument)
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36,5 kB
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