Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/08/0043-17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung:

I. Weitergehende Sparmaßnahmen im investiven Haushalt

1. Beim Bau der Grundschule für das Schulzentrum am Ellernholzteich werden ohne Verzögerung des Baubeginns und Gefährdung von Fördermitteln 5% der Baukosten eingespart. Die Einsparung ist im Kernhaushalt darzustellen. Für weitere 5 % der Baukosten wird ein Sperrvermerk im Kernhaushalt festgesetzt. Dieser kann nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden, wenn die Verwaltung die Notwendigkeit der Mittel nachgewiesen hat.

2. Beim Bau der Sporthalle für das Schulzentrum am Ellernholzteich werden ohne Verzögerung des Baubeginns und Gefährdung von Fördermitteln 5% der Baukosten im Kernhaushalt eingespart.Für weitere 5% Baukosten im Kernhaushalt wird ein Sperrvermerk festgesetzt. Dieser kann nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden, wenn die Verwaltung die Notwendigkeit der Mittel nachgewiesen hat.

3.  Beim Bau der Regionalschule für das Schulzentrum am Ellernholzteich werden ohne Verzögerung des Baubeginns 5% der Baukosten im Kernhaushalt  eingespart.Für weitere 5% Baukosten im Kernhaushalt wird ein Sperrvermerk festgesetzt. Dieser kann nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden, wenn die Verwaltung die Notwendigkeit der Mittel nachgewiesen hat.

4. Beim Bau des Bauhofs werden 5% der Baukosten im Kernhaushalt eingespart. Für weitere 5% Baukosten im Kernhaushalt wird ein Sperrvermerk festgesetzt. Dieser kann nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden, wenn die Verwaltung die Notwendigkeit der Mittel nachgewiesen hat.

5. Bei der Sanierung des Theaters werden ohne Verzögerung des Baubeginns und Gefährdung von Fördermitteln 5% der Baukosten eingespart. Die Einsparung ist im Kernhaushalt darzustellen. Für weitere 5 % der Baukosten wird ein Sperrvermerk im Kernhaushalt festgesetzt. Dieser kann nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden, wenn die Verwaltung die Notwendigkeit der Mittel nachgewiesen hat.

6. Die Mittel zur Umgestaltung des Rosengartens (Teilhaushalt 6, Investitionsprogramm lfd. Nr. 304) werden um 50% reduziert und mit einem Sperrvermerk versehen, der die Durchführung der Maßnahme unter die Voraussetzung einer 50%igen Förderung stellt.

7. Die Mittel zur Gestaltung der Grünanlagen im B-Plan 13 (Teilhaushalt 6, Investitionsprogramm lfd. Nr. 282) werden um 50% reduziert. Die nicht finanzierten Maßnahmen sollen im nächsten Haushalt finanziert werden.

8. Die Mittel zur Beschaffung von Fahrzeugen und Zusatzgeräten Bauhof (Teilhaushalt 6, Investitionsprogramm lfd. Nr. 232) werden um 30% reduziert. Im Produkt 11403 ist das folgende Ziel zu verankern: Eine ämterübergreifende Nutzung der Gerätschaften soll bis 01.04.2024 durch die Verwaltung geprüft werden. Dem Prüfergebnis folgend ist eine gemeinsame Nutzung zu ermöglichen. 

 

II. Weitergehende Sparmaßnahmen im Personalhaushalt

1.  Das Personalkostenbudget wird auf dem Stand des Ansatzes aus dem Haushaltsjahr 2024 beibehalten und um 2% jährlich dynamisiert. Angestrebt wird hierbei eine Höhergruppierung der Reinigungskräfte in die Entgeltgruppe 2. Die im Stellenplan ausgewiesenen Stellenzuwächse 2025 und 2026 werden gestrichen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei jeder frei werdenden Stelle vor Neubesetzung eine Evaluation der Stelle sowie der Tätigkeitsbeschreibung durchzuführen. Über die Evaluationstätigkeiten ist dem Hauptausschuss quartalsweise Bericht zu erstatten.

3. Vor der Neuausschreibung von Stellen ab der Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe E/A-13 ist der Hauptausschuss anzuhören.

 

III. Weitergehende Sparmaßnahmen im laufenden Haushalt

1. Der Haushalt wird unter der Maßgabe der Umsetzung folgender Prüfaufträge und Ziele aufgestellt:

a. In den Produkten 11105 und 62600: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie das Beschaffungssystem der UHGW zentralisiert, vereinfacht und vereinheitlicht werden kann und dies umzusetzen. Synergieeffekte mit den Eigenbetrieben und Tochterunternehmen sind zu prüfen. Konkret sind insbesondere Kostensenkungseffekte in der Kooperation bei Beschaffung und Betrieb von IT herbeizuführen und Gespräche mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald, der IKT- Ost AöR und der Stadtwerke Greifswald GmbH herbeizuführen. Insbesondere bei Einkauf, Lizenzen und Betrieb sowie Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit und einhergehender Opportunitäts- und Risikokosten sind diese Synergien durch Gespräche und Vertragsverhandlungen zu messen und vorzulegen.

b. In den Produkten 11105, 62300 und 62600: Die Verwaltung wird beauftragt, sukzessive alle Stellen, Aufgaben und Prozesse hinsichtlich ihrer zwingenden Notwendigkeit, Neuorganisation, Vereinfachung und einer möglichen Digitalisierung zu prüfen. Optimierungspotentiale sind auszuschöpfen. Eine Zusammenarbeit mit Eigenbetrieben und Tochterunternehmen ist zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

c. In den Produkten 11101 und 11404: Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, inwiefern bestehende IT-Projekte schnell zum Abschluss gebracht werden können (z.B. E-Akte, digitaler Bauantrag) und KI zur Abarbeitung von Standardprozessen oder zur Erstellung von Mitschriften eingesetzt werden kann. Dies ist wo immer sinnvoll möglich umzusetzen.

d. Im Produkt 11105: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie Druckprozesse vermieden und welche Drucker eingespart werden können, um gleichzeitig Druckkosten zu sparen, die Umwelt zu schonen und die Beschäftigten durch effizientere Prozesse im Ablauf zu entlasten.

e. Über die Punkte a.-d. ist regelmäßig im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung zu berichten.

f. Im Produkt 12202: Die Verwaltung wird beauftragt, die Einnahmen aus Bußgeldern etc. zu optimieren.

g. Im Produkt 11401: Die Verwaltung wird beauftragt, die Energiekosten der Stadtverwaltung und der nachgelagerten Einrichtungen zu reduzieren. Dabei sind insbesondere Einsparpotentiale durch den Einsatz von LED-Lampen über das geplante Maß hinaus zu prüfen und umzusetzen.

h. Im Produkt 11106: Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmen zur mittelfristigen Haushaltskonsolidierung vorzuschlagen.

2. Die Eigenkapitalzuführungen für den Eigenbetrieb Abwasserwerk werden in 2025 und 2026 auf 1.500.000 € begrenzt.

3. Der Ankauf eines dieselbetriebenen Fahrzeugs im Bereich des Rechtsamtes (60.000 €) wird gestrichen.

4. Im Teilhaushalt 1 werden im Produkt 1.1.1.0.1 Verwaltungssteuerung die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie die sonstigen Aufwendungen um 5% gekürzt. Weiterhin werden alle Aufwendungen (außer Personal) im Produkt 1.1.1.0.2 um 5% reduziert.

5. Die Kosten für die Caspar-David-Friedrich-Sporthalle - alt werden auf 60.000 € pro Jahr begrenzt. Der Abriss wird in das Jahr 2027 verschoben. 

6. In der Beschreibung des Produkts 1.1.4.01 wird das folgende Ziel gestrichen: "Nachhaltigkeitszertifizierung eines jeden Neubauvorhabens bzw. jeder großen Sanierungsmaßnahme nach DGNB (Mindeststandard DGNB Gold) oder BNB (Mindeststandard BGB Silber); über die Gebäudezertifizierung wird dokumentiert, in welchem Maße die dem Nachhaltigkeitsansatz zugrunde liegenden Ziele, nämlich der Schutz allgemeiner Güter, darunter Umwelt, Ressourcen, Gesundheit, Kultur und Kapital erreicht werden.“

 

IV. Maßnahmen zur Sicherung und Förderung von Wachstum, Zukunftsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt

1. Die Finanzierung der Jugendarbeit wird gesichert. Die Finanzierung des Freizeitzentrums Takt (2025 & 2026: 146.000€) und das Fortbestehen des Jugendclubs Riems (2025 & 2026: 40.000€) werden garantiert. Im Produkt 36301 wird folgendes Ziel festgehalten: Der Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen wird beauftragt gemeinsam mit dem Amt für Bildung, Kultur und Sport  eine ergebnisoffene Evaluierung der Strukturen und Bedarfe der Jugend-/Jugendsozialarbeit in Greifswald unter Einbeziehung der Beteiligten durchzuführen.

2. Die Werterhaltung Spielplätze wird sichergestellt. (2025 & 2026: 100.000€)

3. Die Umzugskostenbeihilfe zur Förderung der Ummeldungen zum Hauptwohnsitz wird abgesichert. (2025 & 2026: 200.000€)

4. Für die Neugeborenenprämie aus Produkt 1.2.2.01.10 werden pro Haushaltsjahr 45.000 € zur Verfügung gestellt. 

5. Es werden zusätzliche Lehr- und Unterrichtsmittel in der Höhe von 10€ je beschulten Kinder oder Jugendlichen bereitgestellt. (2025: 46.400€; 2026: 47.700€)

6. Im Produkt 33100 werden die Zuwendungen an die Greifswalder Tafel verdoppelt.

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Sachdarstellung

erfolgt mündlich zur Sitzung

 

In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen ergänzt.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

 

Finanzhaushalt

Ja

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

alle

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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