Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt einen Antrag bei dem Landkreis Vorpommern-Greifswald auf Übernahme der Katzenschutzverordnung des Landkreises für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu stellen.

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Sachdarstellung

Im Landkreis VG gibt es die Verordnung zum Schutz von Freilebenden Katzen durch Festlegung von Gebieten mit Kennzeichnungs-, Register- und Kastrationspflicht (Katzenschutzverordnung – KatzSchV)“. Das Amt Anklam-Land und die Stadt Anklam haben bereits eine Übernahme der Verordnung durchgeführt. Die Stadt Wolgast diskutiert seit November 24 ebenfalls eine Übernahme der Verordnung.

Die Verordnung dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb eines bestimmten Gebietes zurückzuführen sind.

Argumente für die Übernahme der Katzenschutzverordnung sind:

Schutz von Tierwohl und Gesundheit durch:

Kontrolle der Katzenpopulation:

Eine Kastrationspflicht hilft, die Anzahl der freilaufenden Katzen zu kontrollieren und unerwünschte und unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern. Dies trägt zur Verringerung der Zahl verwilderter und heimatloser Katzen bei, die möglicherweise unter schlechten Bedingungen leben.

Verminderung von Krankheiten:

Kastrierte Katzen neigen weniger dazu, umherzustreifen und sich zu kämpfen, was das Risiko der Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten verringert. Dies schützt sowohl die Katzenpopulation als auch die menschliche Bevölkerung vor zoonotischen Krankheiten.

Schutz der Biodiversität:

Eindämmung der Beutegreiferpopulation:

Freilaufende und sich unkontrolliert vermehrende Katzen haben einen erheblichen negativen Einfluss auf die heimische Tierwelt. Sie jagen Vögel, kleine Säugetiere und Reptilien, was zu einem Rückgang lokaler Arten führen kann. Eine verringerte Katzenpopulation durch Kastration schützt die Artenvielfalt und das ökologische Gleichgewicht in städtischen und ländlichen Gebieten.

Schutz der Öffentliche Ordnung und Sauberkeit:

Vermeidung von Belästigungen und Schäden:

Eine unkontrollierte Katzenpopulation kann zu verschiedenen Problemen führen, wie beispielsweise Lärm durch kämpfende Katzen, Verschmutzung durch Katzenkot und Schäden an Gärten und Grundstücken. Eine Kastrations- und Registrierpflicht kann helfen, diese Belästigungen zu verringern.

Förderung der Verantwortung von TierhalterInnen

Regulierung des Umgangs mit Heimtieren:

Durch Registrierpflicht und Einführung eines Katzenregisters werden KatzenhalterInnen stärker in die Verantwortung genommen. Dies führt zu einer besseren Überwachung und mehr Verantwortlichkeit der BesitzerInnen in Bezug auf die Pflege und Aufsicht ihrer Tiere.

Rückverfolgbarkeit:

Bei verlorenen, entlaufenen oder toten Katzen ermöglicht die Registrierung eine schnelle Identifikation und Rückführung des Tieres zu seinem Besitzer. Dies reduziert die Zahl der heimatlos in Tierheimen landenden Tiere und erleichtert die Arbeit des Tierschutzes. Weiterhin wird der Besitzer über den Todfund informiert.

Kostenersparnis und Effizienzsteigerung in kommunaler Verwaltung

Reduzierte Kosten für Tierheim und Katzenschutzverein:

Eine geringere Anzahl an herrenlosen Katzen reduziert die Belastung für das Tierheim und den Katzenschutzverein. Dies spart Kosten und Ressourcen, die ansonsten für die Pflege und Unterbringung streunender Katzen aufgewendet würden.

Effektivere tiermedizinische Versorgung:

Erstellung und Pflege eines Katzenregisters erleichtert auch Tierärzten die Arbeit, da die Historie und der Gesundheitszustand der Tiere besser nachverfolgbar sind. Durch die Implementierung dieser Maßnahmen kann die UHGW nicht nur das Wohl der Tiere gewährleisten, sondern auch die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger verbessern und gleichzeitig ökologische und ökonomische Vorteile erzielen.

Beispiel: 

KatzSchV Anklam-Land https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_6827_1.PDF?1698230869 [abgerufen 20.11.24]

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

NEIN

 

Finanzhaushalt

NEIN

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

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Begründung:

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Beschlüsse

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21.01.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

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22.01.2025 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

27.01.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt