Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0129

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister

 

1. im Schriftverkehr sowie in Dokumenten mit Außenwirkung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (darunter unter anderem offizielle Einladungen, Pressemeldungen, Texte auf Social Media, Antragsformulare, Stellenausschreibungen, Satzungen, Berichte, Flyer, Broschüren, Vorlagen oder andere Dokumente) durchgängig die deutsche Rechtschreibung laut Amtlichen Regelwerk, gemäß den Vorgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung, ohne geschlechtergerechte Schreibung aller Geschlechtsidentitäten, wie beispielsweise Doppelpunkt (:), Unterstrich (Gender-Gap _), Asterisk (Genderstern *) oder anderen Sonderzeichen im Wortinnern, zu verwenden.

 

2. den „Leitfaden zum einheitlichen Umgang mit geschlechtergerechter Sprache“ des Oberbürgermeisters in der Fassung vom 25.10.2020 dahingehend zu überarbeiten und im Rahmen der Beschlusskontrolle in der zweiten Bürgerschaftssitzung des Kalenderjahres 2025 vorzulegen.

 

3. diese Regelung auch für die Eigenbetriebe der Universitäts- und Hansestadt Greifswald umzusetzen. Für Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind entsprechende Regelungen über die Gesellschafterversammlungen anzustreben.

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Sachdarstellung

Die gesellschaftliche Debatte über die sogenannte „geschlechtergerechte Sprache“ bzw. das Gendern wird in Deutschland seit Jahren intensiv geführt. Auch in den bürgerschaftlichen Gremien wurde darüber bereits im September 2021 intensiv diskutiert und erneut im Herbst 2024. Am 30.09.2024 beschloss die Bürgerschaft das Gendern in der Stadtverwaltung zu beenden; diese Vorlage wurde seitens des Oberbürgermeisters am 11.10. bzw. 14.10.2024 als rechtswidrig beanstandet. Am 25.11.2024 bekräftigte die Bürgerschaft ihren Beschluss, welcher durch den Oberbürgermeister am 09.12.2024 erneut beanstandet und im Anschluss der Rechtsaufsicht übermittelt wurde. Die entsprechende Stellungnahme des Innenministeriums als Rechtsaufsicht kommt zu keiner eindeutigen Einschätzung hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des Beschlusses, hält diese aber nicht für ausgeschlossen.

 

Diese Beschlussvorlage dient der rechtskonformen und schnellstmöglichen Umsetzung des klar erkennbaren politischen Willens der Bürgerschaft, ohne in den Kompetenzbereich des Oberbürgermeisters einzugreifen.

 

Es sollte keinem Mitarbeiter der Stadtverwaltung vorgeschrieben werden, wie er zu sprechen oder anderweitig verwaltungsintern zu kommunizieren hat. Jedoch kann man von einer öffentlichen Verwaltung in Deutschland erwarten sich im Schriftverkehr mit Dritten sowie in ihren Veröffentlichungen an die amtliche Rechtschreibung der deutschen Sprache laut Amtlichen Regelwerk zu halten.

 

In der Pressemitteilung vom 15.12.2023 des Rats für deutsche Rechtschreibung heißt es dazu: „Das Amtliche Regelwerk gilt für Schulen sowie für die öffentliche Verwaltung (einschl. Rechtspflege). Der Rat hat vor diesem Hintergrund bereits in seiner Sitzung am 14.07.2023 in Eupen die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen im Wortinnern, die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung nicht empfohlen.“

 

Das Amtliche Regelwerk 2024 finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.rechtschreibrat.com/DOX/RfdR_Amtliches-Regelwerk_2024.pdf

letzter Zugriff: 17. Oktober 2024

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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24.02.2025 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen