Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0108-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Mittel für die Schulbauförderung 2025 gemäß § 10a Abs. 2 FAG M-V
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41.7 Amt für Bildung, Kultur und Sport/Schulverwaltung/Sportentwicklung/Jugend
- Beteiligt:
- 02.1 Stabsstelle Stadtsanierung; 23 Immobilienverwaltungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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24.02.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass die Mittel für die Schulbauförderung 2025, welche gemäß § 10a FAG M-V in Verbindung mit der Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Umsetzung des § 10a FAG M-V ausgeschüttet werden, für die Sanierung der Fassade und des Daches sowie der Erneuerung der Fenster an der Grundschule „Erich Weinert“ verwendet werden.
Sachdarstellung
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat am 12. November 2024 seinen Aufruf zur 2. Runde der Erstellung einer priorisierten Projektliste im Rahmen des Schulbauprogramms nach § 10a FAG M-V veröffentlicht. Alle Schulträger der öffentlich allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald wurden aufgefordert bis zum 30. März 2025 Projektvorschläge im Rahmen einer Bedarfsanzeige zu unterbreiten.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald will in ihrer Bedarfsanzeige die Sanierung der Fassade und des Daches sowie die Erneuerung der Fenster der Grundschule „Erich Weinert“ als Projekt vorschlagen.
In der Bauunterhaltung sind für die oben benannten Maßnahmen der Grundschule „Erich Weinert“ für die Planung im Jahr 2026 400.000€ und für die Ausführung in 2027 1.500.000€ eingestellt. Diese Mittel sind derzeit im Aufwand geplant. Laut § 3 Absatz 2 der Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Umsetzung des § 10a FAG M-V müssen Maßnahmen Investitionscharakter im Sinne des § 33 GemHVO-Doppik aufweisen und den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Investition im Sinne des Punktes 26 VV GemHVO-Doppik vom 22. Juli 2019 entsprechen. Laut § 2 Absatz 5 Satz 1 der Satzung können die zugewiesenen Mittel nach Entscheidung des Schulträgers aber auch für Instandhaltungsmaßnahmen verwendet werden.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage kann der notwendige Beschluss des Schulträgers herbeigeführt werden.
In der Vorlage wurde ergänzt, dass neben der Fassadensanierung auch die Sanierung des Daches und die Erneuerung der Fenster geplant ist.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2026/2027 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2026/2027 |
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Teil- Haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
9 |
21104000/52313000/ 21200.50000 |
Unterhaltung d. Grundstücke u. baul. Anlagen |
1.900.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2026 |
455.000,00 |
55.000,00 |
0,00 |
|
1 |
2027 |
1.525.000,00 |
25.000,00 |
0,00 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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